Drucksache - DS/0120/VII
Der Ausschuss Wirtschaft und Arbeit empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme der Drucksache in folgender geänderter Fassung:
Das Bezirksamt wird aufgefordert sich bei den zuständigen Stellen umgehend dafür einzusetzen, dass die BIM in der Mietvertragsgestaltung die Interessen der HWR stärker berücksichtigt, damit der Standort der HWR in Alt-Friedrichsfelde nicht gefährdet wird.
Begründung: Verschiedene Umstände führen dazu, dass die HWR durch die BIM den Eindruck vermittelt bekommt an diesem Standort nicht erwünscht zu sein. Hierzu zählen folgende Punkte: 1. schleppende Unterstützung beim Auszug der Verwaltungsakademie, 2. geringe Berücksichtigung von Mieterrechten in den von der BIM vorgelegten Mietvertragsentwürfen, 3. geringes Entgegenkommen bei hochschulgemäßen Öffnungszeiten am Standort, z. B. auch am Samstag. An der Hochschule für Wirtschaft und Recht, einem der Hauptnutzer des Bildungs- und Verwaltungszentrums Alt-Friedrichsfelde lernen zurzeit ca. 5000 Studierende, die einen Semesterbeitrag an das Studentenwerk zahlen. Aufgabe des Studentenwerkes ist gemäß des Gesetzes über das Studentenwerk Berlin vom 18.12.2004 die soziale, gesundheitliche, wirtschaftliche und kulturelle Betreuung der Studierenden der Hochschulen des Landes Berlin. Ergänzend dazu hat sich das Land Berlin durch Vertrag mit dem Studentenwerk Berlin vom 12.02.2010 verpflichtet die Versorgung der Studierenden, Hochschulangehörigen und Gäste mit einem qualitativ hochwertigen, preiswerten und schnell verfügbaren Essensangebot zu gewährleisten. Dieser Aufgabe verpflichtet formulierte das Studentenwerk in seiner Satzung vom 27.10.2006, die Bewirtschaftung von Mensen, Schnellimbissen, Cafeterien und Warenautomaten an den Hochschulen durchführen zu wollen. Jeder Student hat im Rahmen seiner Semestergebühren 41,20 EUR an das Studentenwerk abzuführen und damit gegenüber dem Studentenwerk einen Anspruch auf entsprechende Leistungen. Seit dem 27.12.2011 ist nun die Kantine am Standort Alt-Friedrichsfelde geschlossen und die 5000 Studierenden, die Hauptnutzer der örtlichen Kantine waren, haben keine Möglichkeit einer Warmverpflegung, es sei denn, sie gehen in die Fast-Food-Filiale an der nahegelegenen Tankstelle. Damit kann das Studentenwerk seiner Verpflichtung einer sozialen und gesundheitlichen Betreuung nicht nachkommen. Die BIM als Eigentümer hat gegenüber der Leitung der HWR stets versichert, das Studentenwerk würde als Betreiber der Kantine in Frage kommen. Nunmehr scheint jedoch eine ausschreibungsfreie Vergabe an den Kantinen-Betreiber WISAG erfolgt zu sein, der zwar an anderen Stellen eine entsprechende Qualität anbietet, jedoch zu Preisen, die für Studierende unzumutbar sind. Das Land Berlin wird damit seinem Anspruch aus dem Studentenwerksgesetz nicht gerecht.
Text des Ursprungsantrages: Das Bezirksamt wird aufgefordert sich bei den zuständigen Stellen umgehend dafür einzusetzen, 1. dass die BIM in der Mietvertragsgestaltung die Interessen der HWR stärker berücksichtigt, damit der Standort der HWR in Alt-Friedrichsfelde nicht gefährdet wird; 2. dass die studentische Essensversorgung am Standort der HWR in Alt-Friedrichsfelde umgehend, spätestens am 01.02.2012, wieder aufgenommen wird; 3. dass das Studentenwerk Berlin die Möglichkeit erhält die Kantine zukünftig betreiben zu können und damit das Land Berlin den Verpflichtungen aus dem Studentenwerksgesetz nachkommt. Hilfsweise soll die Versorgung in der durch die Leistungen des Studentenwerks garantierten Qualität durch ein anderes Unternehmen gewährleistet werden; 4. dass die 5000 Studierenden der HWR für den Fall, dass das Studentenwerk bei der Vergabe nicht berücksichtigt wird, die Möglichkeit erhalten aus mehreren Essensgerichten auswählen zu können, die dem Preisniveau der Berliner Mensen entsprechen.
Abstimmungsergebnis: 8 / 0 / 2
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