Drucksache - DS/0116/VII  

 
 
Betreff: Entwurf des Bezirkshaushaltsplanes Lichtenberg für 2012/13 - Leistungen nach §§ 11, 13 und 16 Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeHauptausschuss
   
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
19.01.2012 
4. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin vertagt   
16.02.2012 
5. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Jugendhilfeausschuss mitberatend
06.03.2012    3. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Jugendhilfeausschusses      
Hauptausschuss Entscheidung
19.03.2012 
6. (Sonder-) Sitzung in der VII. Wahlperiode des Hauptausschusses mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
22.03.2012 
7. (Sonder-) Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Dringlichkeitsantrag DIE LINKE. PDF-Dokument
Antrag DIE LINKE. PDF-Dokument
Änderungsantrag SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen PDF-Dokument
Austauschexemplar Antrag DIE LINKE. PDF-Dokument
BE Hauptausschuss PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Der Hauptausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme der Drucksache in folgender geänderter Fassung:

 

Bei der Aufstellung des Haushaltsplans für die Jahre 2012 und 2013 ist für die Leistungen nach §§ 11, 13.1 und 16 Kinder- und Jugendhilfegesetz folgendes zu berücksichtigen:

 

1. Der Gesamtumfang der Leistungsstunden für Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und Familienförderung ist im Verhältnis zu den Jahren 2010 und 2011 nicht abzusenken. Verschiebungen innerhalb des Verhältnisses der 3 Leistungsarten unter Berücksichtigung der sozialräumlichen Erfordernisse sind bedarfsgerecht im Jugendhilfeausschuss zu vereinbaren. Die Leistungsangebote gemäß SGB VIII § 11 (Jugendarbeit) werden daraufhin untersucht, inwieweit in ihnen in der Praxis gemäß der Bedarfe vor Ort auch Leistungen erbracht werden, die dem Profil der Leistungen gemäß SGB VIII §§ 13.1 und 16 (Jugendsozialarbeit und Familienbildung) entsprechen. Ist dies der Fall, sind die Leistungsverträge entsprechend anzupassen.

 

2. Der Jugendhilfeausschuss und der Hauptausschuss werden beauftragt in Zusammenarbeit mit dem Bezirksamt zur Frage der Leistungsvergütung (Angebotsstunde) im Bereich der Produkte Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und Familienbildung für das Jahr 2013 sowie die folgenden Jahre einen Lösungsvorschlag zu erarbeiten, welcher den qualitativ fachlichen Erfordernissen gerecht wird und gleichzeitig die Auswirkungen auf künftige Zuweisungen im Rahmen der Globalsumme für Lichtenberg nicht aus dem Blick verliert. Für das Jahr 2012 gilt für die Leistungsvergütung je Angebotsstunde die alte Beschlusslage (analog 2011).

 

3. Es wird ein neuer Leistungsschwerpunkt „Jugend- und Familienbildung im Quartier“ gebildet. In diesem sollen Leistungen von Einrichtungen in Freier Trägerschaft finanziert werden, die insbesondere in Kooperation mit Kindertagesstätten und Schulen an deren Standorten oder in deren unmittelbarer Nähe dahingehend wirken, dass dort lokale Bildungs-Netzwerke entstehen bzw. unterstützt werden, die sich an die Menschen in der Region richten, deren Chancengleichheit verbessern und die Einrichtungen zu Orten sozialer Infrastruktur entwickeln, die sich über die engeren Zielgruppen von Kitas/Schulen hinaus an weitere im Quartier lebende Zielgruppen richten und die Standorte so öffnen. Für diesen Leistungsschwerpunkt werden im Jahr 2012 mindestens 100 T€ und im Jahr 2013 mindestens 250 T€ reserviert. Für die Verkehrszellen, in denen eine besonders sensible Begleitung der Quartiersentwicklung erforderlich ist (Biesenbrower Straße/Ribnitzer Straße/ Am Tierpark) sollen etwa die Hälfte der eingesetzten Mittel in diesem Schwerpunkt konzentriert werden.

 

3.1. Die Mittelreservierung in diesem Leistungsschwerpunkt erfolgt zu Lasten des Budgets, welches bisher für „Temporäre Projekte der Verwaltung des Jugendamtes für kurzfristig (unterjährig) entstandene Bedarfe (sogenannte 10 %-Projekte)“ veranschlagt wird. Dieses Budget reduziert sich entsprechend.

 

3.2. Die Entscheidungen zu Temporären Projekten werden nicht mehr alleinig durch das für Jugend zuständige Bezirksamtsmitglied und die Verwaltung des Jugendamtes, sondern vom Jugendhilfeausschuss getroffen.

 

4. Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, wie die Gebäudekosten bei Immobilien, die im Fachvermögen des Bezirks sind, mittelfristig reduziert werden könnten. Ziel ist es von den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln einen möglichst großen Teil auf die direkte Arbeit mit den jungen Menschen und Familien zu konzentrieren. Geprüft werden sollen hierbei mögliche Synergien, die sich in konkreten Konstellationen aus Kooperationen z. B. von Jugendeinrichtung und Schule, etwa im Zusammenhang mit der Implementierung und Entwicklung der Sekundarschulen, ergeben könnten.

 

Ergänzend wird das Bezirksamt gebeten sich auch weiterhin für den Abschluss eines berlinweiten Rahmenvertrages Jugend einzusetzen. Darin sollen sowohl fachliche Standards, als auch eine auskömmliche Finanzierung geregelt sein.

 

Begründung:

Der Jugendhilfeausschuss hat sich intensiv mit der Drucksache auseinandergesetzt. Im Rahmen der Haushaltsverhandlungen wurden diese Prioritäten gesetzt.

 

Text des Ursprungsantrages:

Bei der Aufstellung des Haushaltsplans für die Jahre 2012 und 2013 ist für die Leistungen nach §§ 11, 13 und 16 Kinder- und Jugendhilfegesetz folgendes zu berücksichtigen:

1.      Der Gesamtumfang der Leistungsstunden für Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und Familienförderung ist im Verhältnis zu den Jahren 2010 und 2011 nicht abzusenken. Verschiebungen innerhalb des Verhältnisses der 3 Leistungsarten unter Berücksichtigung der sozialräumlichen Erfordernisse sind bedarfsgerecht im Jugendhilfeausschuss zu vereinbaren.

2.      Die Leistungsvergütung für Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und Familienförderung beträgt abweichend von der Kosten-Leistungs-Rechnung mindestens 27,28 € je Angebotsstunde.

3.      Bei den 4 öffentlichen Jugendfreizeiteinrichtungen ist keine Absenkung der Personal- und Sachkosten sowie der Bewirtschaftungsmittel einzuplanen.

 

Abstimmungsergebnis: 7 / 1 / 4

 
 

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