Drucksache - DS/0098/VII
Der Ausschuss Geschäftsordnung/Eingaben und Beschwerden empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung der Drucksache 0098/VII:
Begründung: Das Rechtsamt hatte in einer Stellungnahme auf eine Rechtswidrigkeit in der Forderung des Antrages hingewiesen.
Text des Ursprungsantrages: Bezirksverordnete und Bürgerdeputierte unterrichten den Vorsteher schriftlich über ihre:
Das Bezirksamt wird ersucht in gleicher Weise zu verfahren.
Änderungen sind dem Vorsteher unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Die Angaben werden im Internetangebot der Bezirksverordnetenversammlung veröffentlicht.
Abstimmungsergebnis: 7 / 4 / 0 |
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