Drucksache - DS/0081/VII
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt hat beschlossen:
a) das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes XXII-6f für das Gelände zwischen Hansastraße, dem Grundstück Hansastraße 206, Drossener Straße und dem Grundstück Hansastraße 202 (Bezirksgrenze) im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen, einzustellen und den Bezirksamtsbeschluss vom 17.10.1995 zur Aufstellung des Bebauungsplanes aufzuheben.
Anlage: räumlicher Geltungsbereich
b) mit der Durchführung des Beschlusses den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen.
Begründung:Intention des Planes war die Nutzung des mit der ehemaligen Industriebahntrasse vorhandenen Flächenpotentials, um diese Fläche in eine qualitativ und quantitativ hochwertige Grünanlage umzuwandeln und für die Allgemeinheit mit einem Geh- und Radweg verfügbar zu machen.
Das Planungsziel der Sicherung einer öffentlichen Grünfläche ist im Zusammenhang mit den nördlich und südlich weiter führenden Bereichen der ehemaligen Industriebahntrasse zu sehen. Mit dem Eigentümer, der Niederbarnimer Eisenbahn AG, konnte in einem langwierigen Abstimmungsprozess ein Konsens zur Nutzung der einzelnen Streckenabschnitte gefunden werden. Für das Plangebiet bedeutet dies, dass entlang der östlichen Grundstücksgrenze ein 3 m breiter Geh- und Radweg entlang geführt und die Bebaubarkeit der anderen Fläche, die bereits bei Einleitung des B-Planverfahrens bestand, aufrecht erhalten wird.
Der Eigentümer hat nunmehr der Eintragung einer Grunddienstbarkeit zugunsten der Allgemeinheit für ein Geh- und Radfahrrecht zugestimmt. Der Bau dieses Geh- und Radweges wurde zusammen mit dem nördlich gelegenen Abschnitt der Bahntrasse bis zur Perler Straße aus dem Radwegeprogramm der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung finanziert und ist bereits erfolgt. Die Niederbarnimer Eisenbahn hat außerdem zur Anbindung dies Geh- und Radweges an die Drossener Straße eine Fläche an das Land Berlin veräußert.
Angesichts der Ablehnung der Niederbarnimer Eisenbahn AG, die Fläche des Geltungsbereiches an das Land Berlin zu veräußern, der Haushaltslage des Landes Berlin und des Bestrebens des Bezirkes, wirtschaftlich starke Unternehmen im Bezirk zu halten, wird als Alternative zur Sicherung des Geltungsbereiches als öffentliche Grünfläche die Sicherung eines Geh- und Radfahrrechtes gesehen.
Da mit der Umsetzung der weiteren Planungsziele nicht zu rechnen ist, soll das B-Planverfahren eingestellt werden.
Die für die Einstellung des Verfahrens notwendigen Zustimmungen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung liegen vor.
Die für die Einstellung des Verfahrens notwendigen Zustimmungen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung liegen vor.
Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplanes XXII-6f
Ohne Maßstab
Ziele des Bebauungsplanes
Festsetzung als öffentliche Grünfläche
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