Drucksache - DS/0072/VII  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 11-55
Arbeitstitel: Zwischenpumpwerk
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR Stadt 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
19.01.2012 
4. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Ökologische Stadtentwicklung mitberatend
01.03.2012 
5. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung erledigt   
Umwelt mitberatend
14.02.2012 
4. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Umwelt erledigt   
Wirtschaft und Arbeit Entscheidung
22.02.2012 
3. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Wirtschaft und Arbeit vertagt   
28.03.2012 
4. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Wirtschaft und Arbeit mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK PDF-Dokument
VzK-Anlage 2 PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

a)   das Ergebnis der Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden, der Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks, der Nachbarbezirke und der Nachbargemeinde gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch im Bebauungsplanverfahren 11-55

 

Anlage 1:              räumlicher Geltungsbereich

Anlage 2:              Auswertung und Ergebnis

 

b)              das Ergebnis der Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch im Bebauungsplanverfahren 11-55

 

Anlage 3:              Auswertung und Ergebnis

 

c)              entsprechend den vorhergenannten Ergebnissen das Bebauungsplanverfahren 11-55 weiterzuführen und die Behörden, die Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks, die Nachbarbezirke und die Nachbargemeinde gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch zu beteiligen.

 

d)              mit der Durchführung des Beschlusses zu c) den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen.

 

Begründung:

Unterrichtung über den Stand des laufenden Bebauungsplanverfahrens nach Durchführung der frühzeitigen Beteiligungen der Behörden und der Öffentlichkeit in Vorbereitung der Beteiligung der Behörden, der Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks, der Nachbarbezirke und der Nachbargemeinde gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch

 


Anlage 1

 

 

Räumlicher Geltungsbereich

des Bebauungsplanes 11-55

für eine Teilfläche des Geländes des Zwischenpumpwerks

Landsberger Allee 230 südlich der Landsberger Allee

im Bezirk Lichtenberg

 

 

 

 

 

 

Maßstab 1:5000

 

Ziel des Bebauungsplanes

·         Festsetzung eines Sondergebietes Freizeit, Kultur und Gastronomie


Anlage 3

 

 

 

Auswertung und Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch

 

 

 

Die Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch möglichst frühzeitig über die allgemeinen Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand in der Zeit vom 05.09.2011 bis einschließlich 06.10.2011 in den Räumen des Fachbereiches Stadtplanung statt.

 

Die Öffentlichkeit ist am 02.09.2011 über die Anzeigen in der Berliner Zeitung und Berliner Morgenpost davon in Kenntnis gesetzt worden.

 

Des Weiteren ist die Pressestelle informiert worden und es erfolgte in allen Bürgerämtern ein entsprechender Aushang.

 

Die Informationen waren auch im Internet einzusehen.

 

Die beabsichtigte Planung wurde anhand folgender Informationsmaterialien dargelegt:

-        Bebauungsplanvorentwurf,

-        Begründung

 

Während dieser Zeit haben keine Bürgerinnen und Bürger Einsicht in die Planung genommen.

 

Es wurden mündlich keine Anregungen geäußert.

 

Es gingen keine schriftliche Anregungen bzw. Hinweise ein:

 

 

Ergebnis: Keine Änderung des Bebauungsplanentwurfes erforderlich.

 

 

 
 

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