Drucksache - DS/0072/VII
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt hat beschlossen:
a) das Ergebnis der Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden, der Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks, der Nachbarbezirke und der Nachbargemeinde gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch im Bebauungsplanverfahren 11-55
Anlage 1: räumlicher Geltungsbereich Anlage 2: Auswertung und Ergebnis
b) das Ergebnis der Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch im Bebauungsplanverfahren 11-55
Anlage 3: Auswertung und Ergebnis
c) entsprechend den vorhergenannten Ergebnissen das Bebauungsplanverfahren 11-55 weiterzuführen und die Behörden, die Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks, die Nachbarbezirke und die Nachbargemeinde gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch zu beteiligen.
d) mit der Durchführung des Beschlusses zu c) den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen. Begründung:Unterrichtung über den Stand des laufenden Bebauungsplanverfahrens nach Durchführung der frühzeitigen Beteiligungen der Behörden und der Öffentlichkeit in Vorbereitung der Beteiligung der Behörden, der Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks, der Nachbarbezirke und der Nachbargemeinde gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch
Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplanes 11-55 für eine Teilfläche des Geländes des Zwischenpumpwerks Landsberger Allee 230 südlich der Landsberger Allee im Bezirk Lichtenberg
Maßstab 1:5000
Ziel des Bebauungsplanes· Festsetzung eines Sondergebietes Freizeit, Kultur und Gastronomie
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