Drucksache - DS/0071/VII
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt hat beschlossen:
a) das Ergebnis der Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden, der Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks, der Nachbarbezirke und der Nachbargemeinde gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch im Bebauungsplanverfahren 11-56 VE
Anlage 1: räumlicher Geltungsbereich Anlage 2: Auswertung und Ergebnis
b) das Ergebnis der Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch im Bebauungsplanverfahren 11-56 VE
Anlage 3: Auswertung und Ergebnis
c) entsprechend den vorhergenannten Ergebnissen das Bebauungsplanverfahren 11-56 VE weiterzuführen und die Behörden, die Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks, die Nachbarbezirke und die Nachbargemeinde gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch zu beteiligen.
d) mit der Durchführung des Beschlusses zu c) den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen. Begründung:
Unterrichtung über den Stand des laufenden Bebauungsplanverfahrens nach Durchführung der frühzeitigen Beteiligungen der Behörden und der Öffentlichkeit in Vorbereitung der Beteiligung der Behörden, der Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks, der Nachbarbezirke und der Nachbargemeinde gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch
Räumlicher Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 11-56 für eine Teilfläche des Geländes des Zwischenpumpwerks Landsberger Allee 230 südlich der Landsberger Allee und westlich der Straße Am Wasserwerk im Bezirk Lichtenberg
Maßstab 1:5000
Ziel des BebauungsplanesFestsetzung eines Sondergebietes Sportfachmarktes Anlage 3
Auswertung und Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch
Die Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch möglichst frühzeitig über die allgemeinen Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand in der Zeit vom 05.09.2011 bis einschließlich 06.10.2011 in den Räumen des Fachbereiches Stadtplanung statt.
Die Öffentlichkeit ist am 02.09.2011 über die Anzeigen in der Berliner Zeitung und Berliner Morgenpost davon in Kenntnis gesetzt worden.
Des Weiteren ist die Pressestelle informiert worden und es erfolgte in allen Bürgerämtern ein entsprechender Aushang.
Die Informationen waren auch im Internet einzusehen.
Die beabsichtigte Planung wurde anhand folgender Informationsmaterialien dargelegt:
- Bebauungsplanvorentwurf, - Begründung
Während dieser Zeit haben keine Bürgerinnen und Bürger Einsicht in die Planung genommen.
Es wurden mündlich keine Anregungen geäußert.
Es gingen keine schriftliche Anregungen bzw. Hinweise ein:
Ergebnis:
Keine Änderung des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erforderlich.
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