Drucksache - DS/0067/VII  

 
 
Betreff: Abschaffen der Extremismusklausel
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeFraktion SPD
   
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragÄnderungsantrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
15.12.2011 
3. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin vertagt   
19.01.2012 
4. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
Dringlichkeitsantrag DIE LINKE. PDF-Dokument
Antrag DIE LINKE. PDF-Dokument
Änderungsantrag SPD PDF-Dokument
Abb. BA PDF-Dokument
Abb. Anlage PDF-Dokument
Abb. Anlage 1 PDF-Dokument
Abb. Anlage 2 PDF-Dokument
Ergänzung Abb._Anlage 1  
Ergänzung Abb._Anlage 2  
Ergänzung Abb._Anlage 2.1  
Ergänzung Abb._Anlage 3  

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht

 

1.      sich bei der Bundesregierung für eine Abschaffung der „Extremismusklausel“ bei den aus dem Programm „Jugend für Vielfalt, Demokratie und Toleranz – gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus“ geförderten Projekten einzusetzen. Dabei soll das Bezirksamt deutlich machen, dass eine vertrauensschädigende Überprüfung der Kooperationspartner durch die Projektträger der Lokalen Aktionspläne abzulehnen ist und dies nicht Bedingung für die Förderung von solchen Projekten sein darf.

 

2.      sich beim Berliner Senat und im Berliner Abgeordnetenhaus bis zum Verzicht auf die „Extremismusklausel“ durch die Bundesregierung für die Beibehaltung der bisherigen Praxis der ersatzweisen Finanzierung von Strukturprojekten gegen Rechtsextre-mismus aus Landesmitteln einzusetzen.

 

Begründung:

Die Bundesregierung zwingt die Projekte gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus zur Unterschrift unter eine so genannte „Demokratieerklärung“, mit der sich die Projekte verpflichten sollen ihre Partner/innen auf Verfassungstreue zu prüfen. Als Grundlage für die Einschätzung der Verfassungstreue von Kooperationspartner/innen dienen die Berichte des Verfassungsschutzes. Die rassistischen Diskurse aus der Mitte der Gesellschaft bleiben dabei außen vor. Die zivilgesellschaftliche Arbeit wird seit Jahren beeinträchtigt durch die historisch falsche, wissenschaftlich unsinnige und politisch gefährliche „Extremismustheorie“, die Rechtsextremismus und Linksextremismus und damit auch Faschismus und Antifaschismus gleichsetzt.

 

 

 
 

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