Drucksache - DS/0063/VII
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht die in 2011 finanzierten Aufgaben, welche durch die Freien Träger in den Bereichen Soziales, Jugendhilfe und Kultur wahrgenommen wurden, im Rahmen der vorläufigen Haushaltswirtschaft ab dem 01.01.2012 durch vorläufige Bescheide (mind. bis zum Juni 2012) abzusichern.
Begründung: Mit Beginn des Haushaltsjahres hat das Land Berlin keinen gültigen Haushaltsplan. Es tritt die vorläufige Haushaltswirtschaft in Kraft. Um Schaden von der sozialen und kulturellen Infrastruktur im Bezirk abzuwenden, ist die Finanzierung dieser bereits im Jahr 2011 wahrgenommenen Aufgaben mind. bis zum Inkrafttreten des Haushaltsplanes 2012 abzusichern. Laut Planung des Hauptausschusses im Abgeordnetenhaus ist hierfür der Juni 2012 vorgesehen.
Begründung der Dringlichkeit: Der Finanzdezernent informierte im letzten Hauptausschuss, dass ab dem 01.01.2012 die vorläufige Haushaltswirtschaft droht.
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