Drucksache - DS/0054/VII
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Der Satz im Punkt 3 der Drucksache DS/0054/VII wird durch folgenden Satz ersetzt:
„Die Sommerpause der Bezirksverordnetenversammlung umfasst 2012 den Monat Juli, in dem keine planmäßigen Sitzungen stattfinden.“
Begründung: Bereits am 6. August sind die Schulferien in Berlin beendet, somit sollte die Beschlussfähigkeit der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) gegeben sein. Wenn wie geplant die Monate Juli und August sitzungsfrei wären, lägen elf Wochen zwischen Juni und September-BVV. Das Bezirksamt und die Öffentlichkeit haben Anspruch darauf, dass die BVV nicht für diesen deutlich zu langen Zeitraum ihre Arbeit einstellt. Schließlich schreibt das Bezirksverwaltungsgesetz vor, dass die BVV mindestens in jedem zweiten Monat einzuberufen sei.
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