Drucksache - DS/0051/VII  

 
 
Betreff: Live-Übertragung der BVV und Veröffentlichung der Bezirksamtsprotokolle
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktionen SPD, CDU, Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungDringl. Vorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
15.12.2011 
3. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Hauptausschuss mitberatend
04.01.2012 
3. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Hauptausschusses vertagt   
01.02.2012 
4. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Hauptausschusses erledigt   
Rechnungsprüfung, Bürgerbeteiligung, Bürgerdienste und Verwaltungsmodernisierung mitberatend
11.01.2012 
3. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Rechnungsprüfung, Bürgerbeteiligung, Bürgerdienste und Verwaltungsmodernisierung erledigt   
Geschäftsordnung, Eingaben und Beschwerden Entscheidung
22.02.2012 
3. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Geschäftsordnung, Eingaben und Beschwerden mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
15.03.2012 
6. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Rechnungsprüfung, Bürgerbeteiligung, Bürgerdienste und Verwaltungsmodernisierung mitberatend
13.06.2012 
8. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Rechnungsprüfung, Bürgerbeteiligung, Bürgerdienste und Verwaltungsmodernisierung mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
24.01.2013 
16. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen PDF-Dokument
Änderungsantrag PIRATEN Lichtenberg PDF-Dokument
Beschlussempfehlung GOEB PDF-Dokument
Schreiben BzBm - Zwischenbericht PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wurde ersucht, der BVV bis zur Sitzung der BVV im Juni anhand von mindestens zwei Szenarien einen Vorschlag zur Realisierung einer Übertragung der BVV–Sitzungen, möglichst beginnend mit dem September 2012, zu unterbreiten.

 

Dabei sind folgende Rahmenbedingungen zu beachten:

 

?               Die Übertragung der BVV bezieht sich auf den jeweiligen Redner, sofern er zu einem öffentlichen Tagesordnungspunkt im Rahmen der Geschäftsordnung und Tagesordnung spricht. Eine Erweiterung auf die jeweilige Abstimmung ist alternativ mit einzubeziehen. Weitere Übertragungen erfolgen nicht, um dem Schutzbedürfnis der Persönlichkeiten zu entsprechen.

?               Die Kosten für Entwicklung, Installation und Betrieb bezogen auf das jeweilige Szenario sind der BVV darzulegen.

?               Es ist u. a. der personelle, technische und administrative Aufwand darzustellen. Die beschränkte Möglichkeit der endgültigen Löschung der Dateien sowie die Weitergabe der Rechte an Dritte sind zu berücksichtigen.

?               Hinsichtlich der Szenarien sollen sowohl Varianten ohne Speicherung als auch mit unterschiedlich zeitlich limitierter Speicherung sowie deren technische und persönliche Auswirkungen für die betroffenen Bezirksverordneten dargelegt werden.

?               Eine Übertragung der Aufgabe an einen Dritten ist nur denkbar, wenn die Rechte der Bezirksverordneten nicht vollständig übertragen werden (keine Realisierung am Beispiel Marzahn/Hellersdorf).

?               Angebote von Universitäten im Rahmen eines Modellversuchs sind denkbar und sollen bevorzugt geprüft werden.

?               Eine komplette Fremdvergabe unter Beachtung der jeweiligen Rechte der BVO ist zu prüfen.

?               Wünschenswert ist die Einbindung auf dem Portal von Berlin.de.

 

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt kann der BVV nach einem längeren Prozess jetzt mitteilen, dass der Beschluss zu einer Live-Übertragung der BVV-Sitzungen umgesetzt werden kann.

 

Mit Zwischenbericht vom 14. Juni 2012 wurde der Vorsteher bereits informiert, dass zur Realisierung des Beschlusses Anfragen an Lichtenberger Akteure verschickt wurden, um dort zu prüfen, ob eine Übertragung realisiert werden kann. Zudem waren im Vorfeld Recherchen und Prüfungen anzustellen, die einige Zeit in Anspruch nahmen. Neben der unabdingbaren rechtlichen Bewertung einer Live-Übertragung von Sitzungen der BVV durch das bezirkliche Rechtsamt war insbesondere die Auswahl potentieller Anbieter angezeigt. Das Bezirksamt präferierte hier Akteure aus Lichtenberg, wie im Zwischenbericht dargestellt.

 

Das Bezirksamt selbst sieht sich nicht in der Lage, mit den eigenen technischen und personellen Ressourcen eine Live–Übertragung der Tagungen der BVV im Internet zu realisieren, insbesondere auch im Hinblick auf die anstehenden Personaleinsparungen. Daher wurde ein externer Lichtenberger Anbieter ausgewählt. Hier ein Auszug aus den vertraglich vereinbarten Leistungen:

 

?         Entwicklung einer Softwarelösung für den Live-Stream der BVV-Sitzungen.
 

?         Entwicklung einer Homepage, Einbindung in den Berlin.de“ – Auftritt des Bezirksamtes Lichtenberg unter Beachtung der neuen Corporate Design Richtlinie der Senatskanzlei.
 

?         Auswahl der bedarfsgerechten Serverleistung, Sicherstellung ausreichender Übertragungsleistungen bezogen auf die prognostizierten Datenmengen und Rechenzeit im Ermessensbereich des Auftragnehmers.
 

?         Ersteinrichtung und bedarfsgerechte Anpassung der Videotechnik.
 

?         Streaming-Einrichtung inkl. Vorbereitung  der Beta-Testphase.
 

?         Sicherstellung, dass der Live-Stream mit allen im Angebot aufgeführten Betriebssystemen und damit auf mobilen Endgeräten (Smartphones, Tablets) ebenso wie auf PC und Notebooks läuft.

 

Die anfallenden monatlichen Kosten je BVV-Sitzung bewegen sich im Rahmen von einigen wenigen hundert Euro. Hier muss die Testphase abgewartet werden, um den konkreten Betrag nennen zu können. Dieser ist von verschiedenen Komponenten abhängig, unter anderem von der Inanspruchnahme der Leistung (Wie viele Nutzer sehen sich die Live-Übertragung tatsächlich an?) und der Realisierung einer „ruckelfreien“ Übertragung.

Die Anschaffungskosten der Technik/Hardware betragen rund 16 T€. Dabei handelt es sich um professionelles Equipment, welches dem Bezirksamt gehört und für andere bezirkliche Veranstaltungen intern auch verliehen werden soll. Somit steht die Technik bei Bedarf dem gesamten Bezirksamt zur Verfügung. Dazu gehören unter anderem  drei digitale Kameras (HD), Kamera-Mischpult inkl. Interface, HD-Video-Mixer, SDI-Videointerface, Laptop, Monitor, Stative und die dazugehörigen Transportboxen.

 

Beginnend bei der Februar-Sitzung der BVV wird die Live-Übertragung vorerst in einem Teststadium erfolgen, in welchem die tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort in der Max-Taut-Aula erstmals zur Anwendung gekommen. Wenn hier keine unerwarteten Probleme auftreten, ist geplant, ab März die Übertragungen im Echtbetrieb durchzuführen.

 

Auf der Lichtenberger Homepage unter berlin.de wird es eine gut platzierte Verlinkung geben, so dass von hier aus unkompliziert auf die Internetseite zugegriffen werden kann, welche die Übertragung gewährleistet, inklusive Archiv. Die Archivierung der gespeicherten Aufzeichnungen analog einer Mediathek auf unbestimmte Zeit ist vorgesehen.

 

Um die rechtliche Situation der Bezirksverordneten im Rahmen des Beschlusses uneingeschränkt zu gewährleisten sei hier angemerkt, dass der Berliner Datenschutzbeauftragte die Übertragung von BVV-Sitzungen nur mit Einwilligung der Betroffenen für möglich hält. Zitat: Mangels Rechtsgrundlage ist die Live-Übertragung von BVV-Sitzungen via Internet nur mit Einwilligung der Betroffenen zulässig. (vgl. Jahresbericht 2011 des Berliner Datenschutzbeauftragten, www.datenschutz-berlin.de/content/veroeffentlichungen, dort Seite 199 f).

Diese Position vertritt auch das Bezirksamt. Somit ist für die Bezirksverordneten eine Regelung zu finden, welche die persönlichen Rechte wahrt, die Live-Übertragung jedoch nicht behindert.

Zu diesem Punkt schlägt das Bezirksamt der BVV vor, sich bis zur Februar-Sitzung auf eine konkrete Regelung zu verständigen.

 

Denkbar ist:

 

1.      Die Bezirksverordneten geben einmalig (für die laufende Legislatur) nach namentlichem Aufruf Ihr Einverständnis für die Übertragung bzw. sie lehnen diese für sich ab. Das hindert keine Verordnete und keinen Verordneten daran, sich zu einem späteren Zeitpunkt auch anders entscheiden zu können.
 

2.      Herstellung eines grundsätzlichen Einverständnisses der Bezirksverordneten mit der Übertragung und nur bei Widerspruch vor Beginn eines Redebeitrages wird dieser dann nicht live übertragen.

 

Das Bezirksamt bittet die BVV eine praktikable Lösung zu finden.

 

Zudem wies die BVV in ihrem Beschluss auf folgende Rahmenbedingung hin:

Die Übertragung der BVV bezieht sich auf den jeweiligen Redner, sofern er zu einem öffentlichen Tagesordnungspunkt im Rahmen der Geschäftsordnung und Tagesordnung spricht. Eine Erweiterung auf die jeweilige Abstimmung ist alternativ mit einzubeziehen. Weitere Übertragungen erfolgen nicht, um dem Schutzbedürfnis der Persönlichkeiten zu entsprechen.

 

Auch hier wird die BVV gebeten, eine Regelung für Abstimmungen/Wahlen zu finden.

 

 

 
 

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