Drucksache - DS/0049/VII  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 11 - 64
Arbeitstitel: Margaretenhöhe
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR Stadt 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
15.12.2011 
3. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung umseitige Vorlage zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

a)              für das Gelände zwischen Florentinestraße im Norden, An der Margaretenhöhe im Osten, Brachfläche im Süden und Kleingartenanlage „Am Außenring“ im Westen im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Wartenberg einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung 11-64 aufzustellen.

 

Die wesentlichen Planungsziele sind:

 

Festsetzung von Wohnbauflächen mit landschaftlicher Prägung und von öffentlichen Verkehrsflächen.

 

Anlage 1:  räumlicher Geltungsbereich

 

Für die Aufstellung des Bebauungsplanes 11-64 wird das beschleunigte Verfahren gemäß
§ 13a Abs.1 Nr.1 BauGB angewendet.

 

b)      für den Bebauungsplanvorentwurf 11-64 die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 Baugesetzbuch unter Darlegung der Planziele in den Räumen des Fachbereiches Stadtplanung für die Dauer eines Monats durchzuführen.

 

c)      mit der Durchführung der Beschlüsse zu a) und b) die Stadtplanung zu beauftragen.

 

Anlage 2:  Begründung zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens

 


              Anlage 1

 
Räumlicher Geltungsbereich

des

Bebauungsplanes 11-64

 

für das Gelände zwischen

Florentinestraße im Norden, An der Margaretenhöhe im Osten, Brachfläche im Süden und Kleingartenanlage „Am Außenring“ im Westen

im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Wartenberg

 



 

Ziele des Bebauungsplanes

 

Festsetzung von allgemeinen Wohngebieten mit landschaftlicher Prägung

sowie öffentlicher Verkehrsflächen


              Anlage 2

 

Begründung zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens

 

I.              Planungsgegenstand

 

I.1.              Veranlassung und Erforderlichkeit

 

In den 1930er Jahren entstand nordöstlich des Bahnaußenrings die ursprünglich als Kleingartenanlage gegründete Siedlung Margaretenhöhe. Es handelt sich hierbei um einen relativ isolierten Siedlungsbereich in der Wartenberger Feldmark, umgeben von Kleingärten und angrenzend an den geschützten Landschaftsbestandteil „Luch Margaretenhöhe“.

 

Seit den 1990er Jahren erfolgte eine zunehmende Verdichtung der Bebauung, indem noch vorhandene Erholungsgrundstücke bebaut, größere Grundstücke geteilt und ebenfalls bebaut wurden. Der Charakter einer locker bebauten Siedlung im Außenraum droht damit verloren zu gehen. Der Bebauungsplan soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung dieses Wohngebietes mit einer offenen durchgrünten Struktur sicherstellen.

 

I.2.              Plangebiet (Bestand, planerische Ausgangssituation)

 

Das Plangebiet liegt im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Wartenberg, nahe des nordöstlichen Stadtrandes von Berlin. Es umfasst ca. 8,8 ha und wird begrenzt von der Florentinestraße im Norden, An der Margaretenhöhe im Osten, Brachflächen im Süden und der Kleingartenanlage „Am Außenring“ im Westen. Die Erschließung erfolgt über die Straße An der Margaretenhöhe sowie über die Florentine-, Elli-, Astrid-, Ricarda- und Helminestraße.

 

Die Baustruktur der Siedlung wird v. a. durch Einfamilien- und Doppelhäuser in offener Bauweise sowie eingestreute Wochenendgrundstücke mit verfestigter Laubenbebauung geprägt.

 

Die Flächen innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind im Privateigentum, ausgenommen die Straßenverkehrsflächen, die sich im Eigentum des Landes Berlin befinden.

 

I.2.1.              Bereichscharakteristik und Planungsabsichten

 

Der Flächennutzungsplan (FNP) Berlin in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. November 2009 (ABl. S. 2666), zuletzt geändert am 04. Oktober 2011 (ABl. S. 2408) stellt für den Geltungsbereich Wohnbaufläche W4 (GFZ bis 0,4) und landschaftliche Prägung von Wohnbauflächen dar, desgleichen die Bereichsentwicklungsplanung Hohenschönhausen-Landschaftsraum, die mit BA-Beschluss 6/113/2010 vom 01.06.2010 beschlossen wurde (veröffentlicht im Amtsblatt für Berlin Nr. 8 vom 25.02.2010 S. 360).

 

In der näheren Umgebung befinden sich

 

-      die Kleingartenanlagen „Margaretenhöhe Nord“ und „Am Außenring“

-      das Luch Margaretenhöhe und die Wartenberger Feldmark

-      Brachflächen (ehemalige Lagerflächen und Polizeistandort).

 

Östlich des Plangebietes verläuft der Berliner Außenring, nördlich die Bundesstraße B2. Über die Straße An der Margaretenhöhe ist das Siedlungsgebiet an die Großsiedlung Neu-Hohenschönhausen mit ihrer ausgeprägten Infrastruktur einschl. ÖPNV angebunden.

 

II.              Planungsinhalt

 

II.1.              Entwicklung der Planungsüberlegungen (planerische Vorgeschichte)

 

Angesichts des zunehmenden Veränderungsdrucks in Form von baulichen Verdichtungen und Grundstücksteilungen in der Siedlung Margaretenhöhe soll der weitere Planungsprozess in diesem Bereich durch einen Bebauungsplan gesteuert werden. Der Bebauungsplan soll gewährleisten, dass sich künftige Bauvorhaben hinsichtlich ihrer Lage auf dem Grundstück, ihrer Nutzungsart und Maßstäblichkeit (Geschossigkeit und Bauvolumen) in die Bebauungsstruktur einfügen.

 

Mit dem Bebauungsplan wird die Zielstellung verfolgt, zukünftig Fehlentwicklungen zu unterbinden. Der Bezirk möchte den Bauwünschen einerseits nachkommen, andererseits muss er die städtebauliche Ordnung sicherstellen. Durch geeignete Festsetzungen soll für die Bebauung in der Siedlung Margaretenhöhe zum Einen ein Rahmen geschaffen, zum Anderen dem einzelnen Bauherren weiterhin ein ausreichender Spielraum für die Gestaltung seiner Bauvorhaben eingeräumt werden.

 

Der Bebauungsplan dient somit neben der Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung insbesondere der Sicherung der übergeordneten Planvorgabe des Flächennutzungsplanes als einer Wohnbaufläche mit landschaftlicher Prägung. Die GRZ soll deshalb mit 0,2 festgesetzt werden.

 

II.2.              Intention des Plans (generelle Zielvorstellung, Leitbild)

 

Der Bebauungsplan 11-64 hat die Aufgabe, nach den Vorgaben des Flächennutzungsplanes von Berlin die rechtsverbindliche Grundlage für eine geordnete städtebauliche Entwicklung im Plangebiet herzustellen. Er soll eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende Bodennutzung gewährleisten und dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln.

 

II.3.              Wesentlicher Inhalt

 

-      Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung

-        Sicherung der vorhandenen Siedlungsstruktur mit einem ortstypischen, durchgrünten Wohncharakter

-        Sicherung der übergeordneten Planvorgabe des Flächennutzungsplanes als einer Wohnbaufläche mit landschaftlicher Prägung als allgemeines Wohngebiet und mit den entsprechenden Festsetzungen für die Art und das Maß der baulichen Nutzung sowie der Bauweise

-        Festsetzung der zulässigen Grundflächenzahl (GRZ) und der zulässigen Geschossflächenzahl (GFZ) als Höchstmaß.

 

III.               Auswirkungen des Bebauungsplans

 

Der Bebauungsplan dient vorrangig der Sicherung vorhandener und geplanter Baustrukturen in einem festgelegten Rahmen. Durch die Definition der überbaubaren und nichtüberbaubaren Bereiche werden die einzelnen Wohnblöcke klar strukturiert; die Festsetzung einer niedrigen GRZ garantiert die Durchgrünung des Gebietes.

 

Eingriffe in Natur und Landschaft sind nicht zu erwarten, da die betroffenen Flächen zum großen Teil bereits bebaut sind.

 

IV.               Verfahren

 

Vorangehende Verfahrensschritte liegen nicht vor.

Der Bebauungsplan soll gemäß § 13a Abs.1 Nr.1 BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden.

 
 

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