Drucksache - DS/0040/VII
Die BVV hat beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, welche Maßnahmen unter Einbeziehung des Betreibers ergriffen werden können, um behinderten Menschen das Überqueren der Ehrlichstraße auf Höhe des Hotels „Mit Mensch“ zu erleichtern.
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Gemäß den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) dürfen Fußgängerüberwege nicht angelegt werden über Straßen mit Straßenbahnen ohne eigenen Gleiskörper.
Fußgänger haben an Fußgängerüberwegen vor Straßenbahnen keinen Vorrang. Zur Vermeidung von Konflikten zwischen Straßenbahn und Fußgängern werden daher Fußgängerüberwege in Straßen mit Straßenbahnen grundsätzlich nicht angeordnet. Somit ist die Anlage eines Fußgängerüberweges in der Ehrlichstraße nicht möglich.
Da auch eine Mittelinsel wegen der Straßenbahngleise ausgeschlossen ist, verbleibt als einfache bauliche Maßnahme nur die Anlage einer Vorstreckung auf der nördlichen Fahrbahnseite, wo die Fahrzeuge am Fahrbahnrand parken. Damit müssen die Fußgänger zum Queren der Fahrbahn immer noch ausreichend große Zeitlücken für beide Fahrtrichtungen abwarten, erhalten jedoch eine Sichtverbesserung auf der Seite der parkenden Fahrzeuge.
Das Tiefbau- und Landschaftsplanungsamt weist darauf hin, dass der Gehweg im Kreuzungsbereich Ehrlich-/ Liepnitzstraße vor o.g. Hotel erst vor wenigen Jahren erneuert wurde und mit einer solchen Maßnahme an der NO-Ecke erneut umgebaut werden müsste. Da diese Maßnahme in erster Linie den Gästen dieses Hotels dient, sollten die Baukosten – in Höhe von etwa 15.000,-- € - auch von dem Hotelbetreiber getragen werden.
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