Drucksache - DS/0039/VII  

 
 
Betreff: Zukunft der Kiezfonds im Bürgerhaushalt Lichtenbergs
Status:öffentlichAktenzeichen:19.03.2012-im HA zurückgezogen
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion SPDFraktion SPD
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungAntrag zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
15.12.2011 
3. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Hauptausschuss Entscheidung
04.01.2012 
3. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Hauptausschusses vertagt   
01.02.2012 
4. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Hauptausschusses vertagt   
19.03.2012 
6. (Sonder-) Sitzung in der VII. Wahlperiode des Hauptausschusses im Ausschuss zurückgezogen (Beratungsfolge beendet)   
Rechnungsprüfung, Bürgerbeteiligung, Bürgerdienste und Verwaltungsmodernisierung mitberatend
11.01.2012 
3. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Rechnungsprüfung, Bürgerbeteiligung, Bürgerdienste und Verwaltungsmodernisierung erledigt   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht die im Rahmen des Lichtenberger Bürgerhaushalts eingerichteten Kiezfonds auch in Zukunft beizubehalten.

Die ehrenamtlichen Bürgerjurys, die über die jeweilige Vergabe der Mittel aus den Kiezfonds entscheiden und deren Berufungszeit am 31.12.2011 endet, sollen entsprechend dem BVV-Beschluss aus der VI. Wahlperiode neu konstituiert bzw. fortgeführt werden, um sie für 2012 handlungsfähig zu machen.

Das Bezirksamt wird außerdem um Prüfung ersucht, ob bei der Aufstellung des Bezirkshaushalts 2012/13 die in den vergangenen Jahren zur Ausstattung der Kiezfonds vorgesehenen 65.000 Euro auf 130.000 Euro verdoppelt werden können.

 

Begründung:

Die 13 Kiezfonds sind eines der erfolgreichsten Instrumente des Lichtenberger Bürgerhaushalts und ermöglichen die direkte und unbürokratische Mitbestimmung der Bürgerinnen und Bürger vor Ort. Da Antragstellung, Entscheidung durch die jeweilige Bürgerjury und Auszahlung der bewilligten Summe dabei innerhalb eines Haushaltsjahres liegen, ist damit auch die zeitnahe und direkte Umsetzung  von Bürgervorschlägen möglich und für die Antragsteller nachvollziehbar.

Die bisher für jeden Kiez eingesetzten 5.000 Euro pro Haushaltsjahr sind eine durchaus nennenswerte und akzeptable Größenordnung, ermöglichten aber nur die Verwirklichung finanziell geringfügiger Vorschläge, wenn die Bürgerjurys das Geld auf die Vielzahl der Wünsche gerecht (breit) verteilen wollten. Eine maximale Summe von 10.000 Euro (die nicht in jedem Fall ausgeschöpft werden muss) pro Jahr und pro Kiezfonds würde es den Bürgerjurys auch erlauben Schwerpunktprojekte zu definieren und umzusetzen. Diese Größenordnung ermöglicht maximale Mitbestimmung und sichtbare Umsetzung von Bürgervorschlägen vor Ort.

 

 

 

 

 
 

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