Drucksache - DS/0037/VII  

 
 
Betreff: B-Plan 11-1 Rathausdreieck nicht einstellen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeÖkologische Stadtentwicklung
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
15.12.2011 
3. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Ökologische Stadtentwicklung Entscheidung
05.01.2012 
3. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung vertagt   
02.02.2012 
4. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung vertagt   
01.03.2012 
5. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
26.04.2012 
8. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag DIE LINKE. PDF-Dokument
Beschlussempfehlung Ökologische Stadtentwicklung PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Der Ausschuss Ökologische Stadtentwicklung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung der Drucksache:

 

Begründung:

Der Ausschuss Ökologische Stadtentwicklung hat den Antrag am 1.3.2012 beraten. Die einreichende Fraktion schlug mit einer geänderten Fassung des Antrages vor, das Bezirksamt um die Änderung des Planungsziels zur Sicherung eines allgemeinen Wohngebiets zu ersuchen. Andere Ausschussmitglieder sahen keine Notwendigkeit ein allgemeines Wohngebiet über die Veränderung des Planungsziels verbindlich zu sichern, da es die Absicht der HOWOGE gibt, auf ihren Grundstücken Wohnungsbau nach § 34 Baugesetzbuch zu planen.

 

Text des Ursprungsantrages:

Das Bezirksamt wird ersucht den B-Plan 11-1 Rathausdreieck nicht einzustellen, sondern weiterhin allgemeines Wohngebiet zu planen und die bezogenen Grundstücke für den kommunalen Mietwohnungsbau vorzusehen.

 

Abstimmungsergebnis: 7 / 5 / 0

 

 
 

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