Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Der Bezirk Lichtenberg verfügt über eine breite Vielfalt langjährig erfahrener und bewährter Freier Träger der Jugendarbeit. Die Wahlmöglichkeit zum Bürgerdeputierten für den Jugendhilfeausschuss wird deshalb unabhängig von der Anzahl der vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten auf eine Person je Träger begrenzt.
Begründung:
Die vorgeschlagene Begrenzung soll die Gleichbehandlung aller Träger und eine ausgewogene Widerspiegelung der Lichtenberger Trägerlandschaft im künftigen Jugendhilfeausschuss gewährleisten. Sie soll unabhängig von der Größe und der Anzahl der einzelnen Einrichtungen des jeweiligen Freien Trägers gelten.