Drucksache - DS/0023/VII  

 
 
Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplan 11-46 VE
Arbeitstitel: Frankfurter Allee 214/216
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR Stadt 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
15.12.2011 
3. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung umseitige Vorlage zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

a)    das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 11-46 VE für die Grundstücke Frankfurter Allee 214/216 sowie eine Teilfläche der angrenzenden Bahnanlagen zwischen Lichtenberger Brücke und Buchberger Straße im Bezirk Lichtenberg einzustellen und den Bezirksamtsbeschluss vom 23.06.2009 (Amtblatt für Berlin Nr. 31 vom 10.07.2009) zur Aufstellung des Bebauungsplanes aufzuheben.

              Anlage 1:              räumlicher Geltungsbereich

 

 

b)   mit der Durchführung des Beschlusses das Amt für Planen und Vermessen zu beauftragen.

 

Begründung:

Anlass für die Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens war die Absicht des Vorhabenträgers auf dem ca. 3,7 ha großen Bereich ein Fachmarktzentrum zu errichten. Das Projekt bestand aus vier Gebäudekomplexen, in denen ein Baumarkt mit Gartencenter, ein Teppich- und Einrichtungsmarkt sowie ein Fachmarkt für Tiernahrung mit insgesamt 10.650 qm Verkaufsfläche realisiert werden sollten. Ergänzend waren ein Freizeit- und Spielecenter, ein Fitnesscenter sowie ein Fastfood-Restaurant geplant.

 

Der Vorhabenträger verfolgt dieses Projekt nicht weiter und hat vor dem Hintergrund geänderter Ziele den Antrag zurückgenommen. Somit wird seitens des Bezirks kein Erfordernis für die Weiterführung dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens gesehen.

Die für die Einstellung des Verfahrens notwendigen Zustimmungen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung liegen vor.

 

Der Vorhabenträger hat mitgeteilt, dass er zeitnah einen neuen Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens für einen Baumarkt stellen wird.

 


              Anlage 1

 

 
Räumlicher Geltungsbereich

des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 11-46 VE

für das Grundstück Frankfurter Allee 214, 216 sowie eine Teilfläche der angrenzenden Bahnanlagen zwischen Lichtenberger Brücke und Buchberger Straße

im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Lichtenberg

 

 

 

              Maßstab 1:5000

 

 

Ziele des Bebauungsplanes

 

Sondergebiet Fachmarktzentrum

 
 

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