Drucksache - DS/1882/VI  

 
 
Betreff: Ampelanlage Konrad-Wolf-Straße/Ecke Werneuchener Straße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion SPDBezirksamt
  BzStR StadtBauUm,
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
28.10.2010 
44. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Stadtentwicklung/Bauen und Verkehr Entscheidung
09.11.2010 
52. Sitzung in der VI. Wahlperiode des Ausschusses Stadtentwicklung/Bauen und Verkehr mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
25.11.2010 
45. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
24.02.2011 
48. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Dringlichkeitsantrag SPD PDF-Dokument
Dringliche Beschlussempfehlung Stadt/Bau/Verkehr PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Verkehrslenkung Berlin (VLB) hat als zuständige Zentrale Straßenverkehrsbehörde mit Schreiben vom 20. Dezember 2010 hierzu folgende Stellungnahme abgegeben:

 

„Die Lichtsignalanlage (LSA) Konrad-Wolf-Straße/Werneuchener Straße ist mit einer verkehrsabhängigen Programmierung ausgerüstet. Diese ist darauf ausgelegt, dass bei Erreichen der Haltestelle durch eine Straßenbahn eine Hauptanmeldung gesetzt wird. Damit wird sofort den herannahenden Fußgängerinnen und Fußgängern Grün gegeben und ermöglicht, die Konrad- Wolf-Straße an den Fußgängerfurten zu queren. Ggf. wird ein Zeitfenster von maximal 10 Sekunden für eine entgegenkommende Tram gegeben, um diese noch in die Haltestelle zu ziehen.

 

Die in der Drucksache Nr. DS/1882/VI beschriebenen Zustände waren nur kurz nach Einrichtung der LSA zu beobachten, wurden behoben und wären zukünftig nur im Fall einer Störung sowie dann bei Betrieb durch Festzeitsignalprogramme denkbar. Aktuell läuft die Anlage störungsfrei in verkehrsabhängiger Steuerung.“

 

 
 

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