Drucksache - DS/1767/VI
Die
Durchführung von Modellprojekten „Bürgerarbeit“ ist an einem
Interessenbe-kundungsverfahren angebunden. Die Anträge sind von der
Geschäftsführerin bzw. dem Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft des
zugelassenen kommunalen Trägers oder der Agentur für Arbeit einzureichen.
Zuwendungsempfänger können Arbeitgeber sein, die Arbeitsplätze für zusätzliche
und im öffentlichen Interesse liegende Arbeiten im Sinne der Vorschriften der
§§ 261 oder 270a des SGB III einrichten. In Betracht sollen als Arbeitgeber
Bezirke, Gemeinden, Städte und Kreise kommen. Im Ausschuss für Soziales und
Mieterinteressen wurde berichtet, dass die Schwerpunkte des Modellprojektes
„Bürgerarbeit“ in Lichtenberg in den Bereichen Schule und
Seniorenarbeit liegen.
Das Bezirksamt wird dazu um folgende Auskunft gebeten: 1.
Hat
das Bezirksamt in Zusammenarbeit mit dem Job-Center Lichtenberg daran gedacht
kurzfristig freie Träger über das Modellprojekt „Bürgerarbeit“ zu
informieren, um ihnen die Möglichkeit zu geben, sich mit entsprechenden
Projekten zu bewerben und wurden schon Projektvorschläge eingereicht? 2.
Für
wie viele Stellen in welchen Projekten hat das Bezirksamt selbst Bedarf
angemeldet? |
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