Drucksache - DS/1645/VI
Der Ausschuss für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme der Drucksache 1645/VI – Antrag zur Beschlussfassung der Fraktion DIE LINKE. – in folgender geänderter Fassung:
Das Bezirksamt wird ersucht sich im Rat der Bürgermeister, gegenüber dem Abgeordnetenhaus und dem Berliner Senat dafür einzusetzen, dass im Land Berlin die Regeln der Initiative Transparent Zivilgesellschaft bei Zuwendungs- bzw. Entgeltfinanzierung öffentlicher Aufgaben mit öffentlichen Geldern des Landes Berlin verbindlich werden.
Darüber hinaus wird das Bezirksamt ersucht in die weitere Debatte um die Transparenz bei Zuwendungs- bzw. Entgeltfinanzierung öffentlicher Aufgaben in Berlin folgende weitere Kriterien einzubringen: 1. Veröffentlichung der Gehälter der Geschäftsführer. Dies soll erst ab einer gewissen Größe des Trägers gelten, die z. B. anhand eines Mindest-Umsatzes festgelegt werden kann. 2. Unterstützung der Bildung einer Beschäftigtenvertretung. 3. Mindestens Tarifentlohnung bzw. Mindestentlohnung der Beschäftigten. Zur Einhaltung der Kriterien (besonders Punkt 3) muss der Zuwendungs-/Entgeltgeber den Zuwendungs-/Entgeltnehmer auch finanziell dazu in die Lage versetzen.
Begründung: Das Land Berlin wendet jährlich mehrere hundert Millionen Euro zur Wahrnehmung wichtiger öffentlicher Aufgaben zu. Durch derzeit bekannt gewordene Fälle bei der Treberhilfe zeigen, dass Transparenz, Personalvertretung und Mindestlohn bei einigen Entgeltempfängern nicht selbstverständlich sind. Dies diskreditiert die gute Arbeit vieler auf dem Gebiet tätigen Vereine/Träger und Unternehmen. Opulente Gehälter von Geschäftsführern, keine Personalvertretung und miserable Arbeits- und Einkommensbedingungen sind bei Trägern, die wichtige öffentliche Aufgaben wahrnehmen, nicht zu akzeptieren. Der öffentlichen Hand kann nicht zugemutet werden, dass sie diese Zustände subventioniert. Daher hat der Berliner Senat zusammen mit den Freien Trägern der Wohlfahrtsverbände eine Transparenzoffensive gestartet. So ist beispielsweise der Paritätische Wohlfahrtsverband selbst mit gutem Beispiel vorangegangen. Er hat als erster Wohlfahrtsverband zum Gründungstag der Initiative Transparente Zivilgesellschaft (ITZ) Ende Juni 2010 die standardisierte Selbstverpflichtung zur Nachprüfbarkeit unterzeichnet. Die Unterzeichner verpflichten sich darin anhand von zehn Fragen offen zu legen, welche Ziele ihre Organisation verfolgt, woher die Mittel stammen, wie sie verwendet werden und wer darüber entscheidet.
Begründung der Dringlichkeit: Der Sitzungstermin des Ausschusses lag wegen des diesmal früheren Tagungstermins der BVV gegen Ende der Einreichungsfrist für Drucksachen.
Text des Ursprungsantrages: Das Bezirksamt wird ersucht sich im Rat der Bürgermeister, gegenüber dem Abgeordnetenhaus und dem Berliner Senat dafür einzusetzen, dass im Land Berlin folgende Regeln bei Zuwendungs- bzw. Entgeltfinanzierung öffentlicher Aufgaben mit öffentlichen Geldern des Landes Berlin verbindlich werden.
1. Die Pflicht zur Veröffentlichung der Gehälter der Geschäftsführer bzw. bezahlter Vorstände (inklusive Nebentätigkeiten und Nebeneinkünfte) beim Empfänger der Zuwendungs- bzw. Entgeltfinanzierung ist verbindlicher Bestandteil des Zuwendungsbescheides bzw. vertraglicher Regelungen.
2. Träger bzw. Unternehmen gewährleisten Tarifentlohnung bzw. eine Mindestentlohnung nach gesetzlichen Regelungen. Soweit die Tarifentlohnung den gesetzlichen Mindestlohn unterschreitet, gilt die Pflicht zur Mindestentlohnung.
3. Träger bzw. Unternehmen gewährleisten eine Personalvertretung.
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob parallel die genannten Regeln bei Zuwendungs- bzw. Entgeltfinanzierung öffentlicher Aufgaben mit öffentlichen Geldern des Bezirksamtes Lichtenberg bereits angewendet werden können.
Abstimmungsergebnis: 10 / 0 / 1 |
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