Drucksache - DS/1527/VI
Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Das Bezirksamt hat beschlossen: das Amt für Planen und Vermessen zu beauftragen, die Planungsziele beim Bebauungsplan 11-32 für das Gelände zwischen Sewanstraße, Straße Am Tierpark, nördlicher Grenze des Bahndammes, östlicher Grenze des Grundstückes Ontarioseestraße 20 bis 30 im Bezirk im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Friedrichsfelde, dahingehend anzupassen, dass im Geltungsbereich 11-32 auch eine Tankstelle mit Autowaschanlage planungsrechtliche genehmigungsfähig wird. Anlage 1: räumlicher Geltungsbereich Begründung: Im
Bezirksamt ist ein Vorbescheidsantrag nach § 74 BauO Berlin eingegangen, der
auf Grundlage der momentan beschlossenen Entwurfsfassung zum Bebauungsplan
11-32 planungsrechtlich abschlägig beurteilt werden müsste.
Anlage 1 Bebauungsplan 11-32 für
das Gelände zwischen Sewanstraße, Straße Am Tierpark, nördlicher Grenze des
Bahngeländes, östliche Grundstücksgrenze Ontarioseestraße 20 bis 30 und der Ontarioseestraße neue Planungsziele wären: Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Kraftfahrzeughandel“ an der Straße am Tierpark Ecke Sewanstraße; Festsetzung eines Mischgebietes zwischen der Ontarioseestraße und der Bahntrasse; Sicherung der Grünverbindung nördlich der Bahntrasse; Sicherung erschließender Straßenverkehrsflächen. |
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