Drucksache - DS/1431/VI
Das Bezirksamt wurde ersucht, über gegenwärtige und geplante landwirtschaftliche Nutzungen
von Brach- und anderen geeigneten Flächen in einer Vorlage zur Kenntnisnahme zu
informieren. Dieser Bericht sollte folgende Schwerpunkte enthalten bzw. Fragen
beantworten:
Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu
nehmen: Der anschließenden
Übersicht können Sie entnehmen, welche Flächen des Bezirksamtes gegenwärtig an
Landwirtschaftsbetriebe/Fördervereine verpachtet sind.
Insgesamt ist eine Fläche
von 1.806.801 m² (180,6801 ha) an Landwirtschaftsbetriebe/ Fördervereine
verpachtet. Es ist uns von drei Pächtern nicht
bekannt, wie viele Arbeitsplätze mit der landwirtschaftlichen Nutzung ihrer
gepachteten Flächen verbunden sind. Für alle anderen Pächter können wir
mitteilen, dass insgesamt 6 Arbeitsplätze (zzgl. ein Auszubildender und zwei
Saisonkräfte) mit der landwirtschaftlichen Nutzung bezirkseigener Flächen
verbunden sind. Aus der Verpachtung landwirtschaftlich nutzbarer Flächen
ergeben sich für den Bezirk folgende Vorteile: -
Für
Landwirtschaftsflächen entfällt die Entrichtung der Straßenreinigungsgebühr. -
Für
Landwirtschaftsflächen entstehen keine Unterhaltskosten für die Verwalter.
Dagegen ist in der Regel mit einer Einnahme zu rechnen. -
Die
Ziele des Landschaftsprogramms Berlin und der meisten Landschaftspläne des
Bezirkes werden mit einer landwirtschaftlichen Nutzung bestimmter Flächen
erreicht. Landwirtschaftsflächen haben hier auch eine Bedeutung für den
Klimaschutz und für das Stadtklima. -
Landwirtschaftsbetriebe
erhalten eine Förderung der Europäischen Kommission, die auf diese Art und
Weise auch einen Beitrag zur Finanzierung von Arbeitsplätzen bzw. zur Erhaltung
der Kulturlandschaft im Bezirk Lichtenberg leistet. -
Die
Landwirtschaftsflächen sind wichtige Bestandteile der Landschaftsparks und
beleben das Landschaftsbild. Vor allem die Weidetierhaltung erlaubt den
Besuchern wichtige Naturerlebnisse. Die Attraktivität der Erholungsflächen wird
damit deutlich verbessert – es ist ja auch ein primäres Ziel, dass eine
möglichst hohe Anzahl von Besuchern diese Flächen für die Erholung aufsucht. -
Im
Falle der Bewirtschaftung nach Kriterien des ökologischen Landbaus können diese
Flächen einen hohen Beitrag für den Artenschutz leisten (z.B. Grünland- und
Weideflächen). Es bestehen
nur geringe Nachteile: -
Bei
konventionell genutzten Landwirtschaftsflächen werden auch Düngemittel und
Pflanzenschutzmittel eingesetzt, die bei Nichteinhaltung der guten fachlichen
Praxis zu Umweltschäden führen. Eine Kontrolle der Einhaltung der guten
fachlichen Praxis ist personalaufwendig und vom Amt für Umwelt und Natur kaum
zu leisten. -
Die
Besucher der Landschaftsparks nutzen teilweise die Landwirtschaftsflächen für
Erholungszwecke (z.B. nicht eingezäuntes Grünland), es kommt zu Konflikten mit
den Pächtern, da diese Ertragseinbußen hinnehmen müssen. Im Bezirk Lichtenberg besteht ein Potenzial von etwa 20 - 50
Hektar weiterer Landwirtschaftsflächen. Grundsätzlich sind alle Brachflächen,
die der Bezirk verwaltet, für eine Landwirtschaftsnutzung, zumindest als Weidefläche,
geeignet. Darüber hinaus sollen auch kleinere Gewässer und Feuchtbiotope als
Weidefläche genutzt werden, um eine naturverträglichere und kostengünstige
Unterhaltung durchzuführen. Das Vorbild dafür ist das Weideprojekt im NSG
Falkenberger Rieselfelder vom Verein Naturschutz Malchow e.V.. Die Beweidung
des Gehrensees wird aktuell vorbereitet; geprüft werden darüber hinaus z.B.
Teile vom LSG Falkenberger Krugwiesen und der Grünanlage Rohrpfuhl. Wünschenswert ist in einigen Fällen auch eine Bodensanierung,
um die geplanten landwirtschaftlichen Nutzungen überhaupt realisieren zu können
(z.B. Brachfläche nördlich des Hechtgrabens, Flächen um das Tierheim). Das Amt
für Umwelt und Natur hat hier teilweise durch die Förderung aus dem UEP, z.B.
Standorte wie den ehemaligen Rangierbahnhof Röder im Landschaftspark Herzberge,
für die Landwirtschaft nutzbar machen können. Die Nachfrage nach gärtnerisch oder ackerbaulich nutzbaren
Flächen ist etwa vier bis fünfmal höher als das Angebot des Bezirkes. Für die
Nutzung der Sonderstandorte wie Brachflächen oder Feuchtgebiete/Kleingewässer
befinden sich in den Landwirtschaftsbetrieben des Bezirkes die Strukturen im
Aufbau. Für Weidenutzungen müssen auch bestimmte Mindestanforderungen, wie
Einzäunung oder Unterstand, vorhanden sein. Der Aufbau eines geeigneten
Tierbestandes ist ebenfalls nicht kurzfristig zu realisieren. Berlin, den
.11.2009
Emmrich Geisel Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat
für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt
und Verkehr |
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