Drucksache - DS/1429/VI
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht alle Möglichkeiten des BauGB § 11
auszuschöpfen, um über Städtebauliche
Verträge die Finanzierung von Infrastrukturmaßnahmen im B-Plan Gebiet 11-47 an
Dritte zu übertragen (Vergleiche § 11 BauGB (1) Punkt 3: „die
Übernahme von Kosten oder sonstigen Aufwendungen, die der Gemeinde für
städtebauliche Maßnahmen entstehen oder entstanden sind und die Voraussetzung
oder Folge des geplanten Vorhaben sind; dazu gehören auch die Bereitstellung
von Grundstücken“). Dies ist insbesondere für folgende Maßnahmen zu prüfen: - Modernisierung der Gartenarbeitsschule und Ankauf von
2.000 m2 Grundstück - Herstellung der Öffentlichen
Erschließung - Herstellung von Kinderspielplätzen - Herstellung von Kitaplätzen - Herstellung von Grundschulplätzen Dabei ist zu prüfen in wie weit das Modell der
„Sozialgerechten Bodennutzung“ Anwendung finden kann
(Berechnungsbeispiel vergleiche Anlage: „Das Modell der Sozialgerechten
Bodennutzung“, vergl. Projektmanagement Kyrein)). Weiterhin ist zu prüfen, ob es strategisch sinnvoll ist das
B-Plan Verfahren zu stoppen und Kontakt zu den Grundstückseigentümern
aufzunehmen, um diese Ziele umsetzen zu können. Begründung: Durch die Entwicklung von Gewerbegebiet zu Wohnbaugebiet
wird ein baurechtsbedingter Wertzuwachs geschaffen. Im Sinne einer
„sozialgerechten Bodennutzung“ sollten die Grundstückseigentümer
sowie die Bewohner des Bezirks daran partizipieren. |
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