Drucksache - DS/1429/VI  

 
 
Betreff: Chancen des baurechtsbedingten Wertzuwachses beim B-Plan 11-47 nutzen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BVO FDPBVO FDP
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungAntrag zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
17.09.2009 
33. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Stadtentwicklung/Bauen und Verkehr Entscheidung
13.10.2009 
39. Sitzung in der VI. Wahlperiode des Ausschusses Stadtentwicklung/Bauen und Verkehr vertagt   
10.11.2009 
40. Sitzung in der VI. Wahlperiode des Ausschusses Stadtentwicklung/Bauen und Verkehr im Ausschuss zurückgezogen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag BVO FDP PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht alle Möglichkeiten des BauGB § 11 auszuschöpfen, um über  Städtebauliche Verträge die Finanzierung von Infrastrukturmaßnahmen im B-Plan Gebiet 11-47 an Dritte zu übertragen (Vergleiche § 11 BauGB (1) Punkt 3: „die Übernahme von Kosten oder sonstigen Aufwendungen, die der Gemeinde für städtebauliche Maßnahmen entstehen oder entstanden sind und die Voraussetzung oder Folge des geplanten Vorhaben sind; dazu gehören auch die Bereitstellung von Grundstücken“).

 

Dies ist insbesondere für folgende Maßnahmen zu prüfen:

 

- Modernisierung der Gartenarbeitsschule und Ankauf von 2.000 m2 Grundstück

- Herstellung der Öffentlichen Erschließung

- Herstellung von Kinderspielplätzen

- Herstellung von Kitaplätzen

- Herstellung von Grundschulplätzen

 

Dabei ist zu prüfen in wie weit das Modell der „Sozialgerechten Bodennutzung“ Anwendung finden kann (Berechnungsbeispiel vergleiche Anlage: „Das Modell der Sozialgerechten Bodennutzung“, vergl. Projektmanagement Kyrein)).

 

Weiterhin ist zu prüfen, ob es strategisch sinnvoll ist das B-Plan Verfahren zu stoppen und Kontakt zu den Grundstückseigentümern aufzunehmen, um diese Ziele umsetzen zu können.

 

Begründung:

Durch die Entwicklung von Gewerbegebiet zu Wohnbaugebiet wird ein baurechtsbedingter Wertzuwachs geschaffen. Im Sinne einer „sozialgerechten Bodennutzung“ sollten die Grundstückseigentümer sowie die Bewohner des Bezirks daran partizipieren.

 
 

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