Drucksache - DS/1313/VI  

 
 
Betreff: Inkrafttreten der Ausführungsvorschriften zum Straßenausbaubeitragsgesetz (AV StrABG)
Besondere Zustimmungsverpflichtung bei Baumaßnahmen der Berliner Wasserbetriebe (BWB) durch die BVV
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR StadtBauUmBzStR StadtBauUm,
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
28.05.2009 
30. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin vertagt   
25.06.2009 
31. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Geschäftsordnung/Eingaben Entscheidung
01.10.2009 
34. Sitzung in der VI. Wahlperiode des Ausschusses Geschäftsordnung/Eingaben vertagt   
05.11.2009 
35. Sitzung in der VI. Wahlperiode des Ausschusses Geschäftsordnung/Eingaben vertagt   
06.05.2010 
41. Sitzung in der VI. Wahlperiode des Ausschusses Geschäftsordnung/Eingaben mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage z. Ktn. BA PDF-Dokument
Anlage Amtsblatt  

Das Bezirksamt bittet die BVV Folgendes zur Kenntnis zu nehmen

1

Das Bezirksamt bittet die BVV Folgendes zur Kenntnis zu nehmen.

 

Das Bezirksamt informiert darüber, dass am 01.02.2009 die Ausführungsvorschriften zum Straßenausbaubeitragsgesetz in Kraft getreten sind.

Darin werden auch besondere Zustimmungsverpflichtungen der BVV bei Baumaßnahmen der BWB geregelt. Diese Regelungen werden der BVV zur Kenntnis gegeben.

 

Begründung:

 

Die Ausführungsvorschriften zum Straßenausbaubeitragsgesetz vom 26.01.2009 traten am 01.02.2009 in Kraft und erschienen am 13.03.2009 im Amtsblatt Nr. 12 des Jahrgangs 2009.

Sie sind in Papierform und elektronischer Form dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

Die Beteiligung der BVV bei Baumaßnahmen, die eine Straßenausbaubeitragserhebung zur Folge haben, ist bekannt.

Unter Punkt 1.3 – Zustimmung der BVV gemäß § 3 Abs. 3 Satz 7 StrABG – wird der Entscheidungsspielraum der BVV, die Beanstandung eines Beschlusses der BVV und die Schadenersatzansprüche der BWB geregelt.

Besonderheit für die BVV ist darin, dass sie bei Baumaßnahmen der BWB, die einzeln oder im Verbund mit Baumaßnahmen des Amtes für Bauen und Verkehr auftreten können, zur Zustimmung verpflichtet sind.

Diese Vorlage ist der BVV zur Kenntnisnahme vorzulegen.
 

Berlin, den

 

                                                                     

Emmrich              Geisel

Bezirksbürgermeisterin              Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung,

              Bauen, Umwelt und Verkehr

 

 
 

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