Drucksache - DS/1313/VI
1 Das Bezirksamt bittet die BVV Folgendes zur Kenntnis zu nehmen.
Das Bezirksamt informiert darüber, dass am 01.02.2009 die Ausführungsvorschriften zum Straßenausbaubeitragsgesetz in Kraft getreten sind. Darin werden auch besondere Zustimmungsverpflichtungen der BVV bei Baumaßnahmen der BWB geregelt. Diese Regelungen werden der BVV zur Kenntnis gegeben.
Begründung:
Die Ausführungsvorschriften zum Straßenausbaubeitragsgesetz vom 26.01.2009 traten am 01.02.2009 in Kraft und erschienen am 13.03.2009 im Amtsblatt Nr. 12 des Jahrgangs 2009. Sie sind in Papierform und elektronischer Form dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Die Beteiligung der BVV bei Baumaßnahmen, die eine Straßenausbaubeitragserhebung zur Folge haben, ist bekannt. Unter Punkt 1.3 – Zustimmung der BVV gemäß § 3 Abs. 3 Satz 7 StrABG – wird der Entscheidungsspielraum der BVV, die Beanstandung eines Beschlusses der BVV und die Schadenersatzansprüche der BWB geregelt. Besonderheit für die BVV ist darin, dass sie bei Baumaßnahmen der BWB, die einzeln oder im Verbund mit Baumaßnahmen des Amtes für Bauen und Verkehr auftreten können, zur Zustimmung verpflichtet sind. Diese Vorlage ist der BVV zur Kenntnisnahme vorzulegen. Berlin, den
Emmrich Geisel Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr
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