Drucksache - DS/1266/VI
Das Bezirksamt wurde
ersucht, zu
veranlassen, dass in der John-Sieg-Straße auf Höhe der Hausnummern 16 bis 18
zeitlich befristet zwischen 6.00 Uhr und 18.00 Uhr auf beiden Straßenseiten
eine Halteverbotszone eingerichtet wird. Das Bezirksamt bittet die
BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Das Bezirksamt ist der Intention des Beschlusses der BVV
gefolgt und hat an beschriebener Stelle die erforderlichen Maßnahmen ergriffen.
Die Sicherheit der querenden Kinder aus Schule und Hort hat oberste Priorität.
Deshalb wurde durch die bezirkliche Straßenverkehrsbehörde in der
John-Sieg-Straße 16 – 18 eine
Gehwegvorstreckung markiert, so dass jetzt jederzeit ein gefahrloses Queren der
Straße möglich ist. Eine Gehwegvorstreckung ist insofern günstiger als ein
„einfaches“ Halteverbotsschild, da auf ihr keine Autos stehen
können und sie in die Straße hineinragt. Für Kinder, welche die Straße überqueren,
ist somit eine wesentlich bessere Einsicht in den Verkehr möglich, verbunden
mit deutlich erhöhter Sicherheit. Berlin, den .08.09 Geisel Stellv. Bezirksbürgermeister |
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