Drucksache - DS/1257/VI  

 
 
Betreff: Programmplanung Stadtumbau Ost - Programmteil Aufwertung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR StadtBauUmBzStR StadtBauUm,
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
23.04.2009 
29. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Stadtentwicklung/Bauen und Verkehr Entscheidung
12.05.2009 
35. Sitzung in der VI. Wahlperiode des Ausschusses Stadtentwicklung/Bauen und Verkehr mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage z. Ktn. BA PDF-Dokument
Anlage PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung umseitige Vorlage zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 31.03.2009 beschlossen:

 

1.   die Programmplanung für den Aufwertungsteil des Programms Stadtumbau Ost, Programmjahre 2010 und 2011 (Anlage 1);

2.   nachträglich folgende Maßnahmen ins Programm aufzunehmen:

Ins INSEK Neu-Hohenschönhausen die Maßnahmen
„JFE Ahrenshooper Straße 5/7“ und
Kreisverkehr Zingster- / Ribnitzer Str.“;

Ins INSEK Fennpfuhl die Maßnahmen
Rudolf-Seiffert-Str. 50/50A“,
„JFE "Willi Sänger",
„Herder-Oberschule Franz-Jakob-Str. 5-7“,
„Sportplatz Neustrelitzer Straße 61“,
 „Jugendclub "Tube",
 
Mehrgenerationenhaus, Möllendorffstr. 66/67“ und
 "Mediencenter" Werkpalast Alfred-Jung-Straße“;

Ins INSEK Friedrichsfelde die Maßnahmen
Friedrichsfelder Schule Lincolnstraße 67“,
„Vorplatz S-Bhf. Friedrichsfelde Ost“ und
„Einmündungsumbau Hohenschönhauser Weg / Ecke Marzahner Chaussee“;

Ins INSEK Ostkreuz die Maßnahmen
"Bücherregal – Straßenbibliothek“ und „Generationen übergreifende Spielflächen“

 


Begründung

 

Die Maßnahmen wurden nach Abstimmung im BA am 24.3.09 zur Vornotierung bei SenStadt eingereicht. Ein BA-Beschluss ist nachzureichen sowie für die bisher nicht gelisteten Maßnahmen zwingend erforderlich. Da die Höhe der verfügbaren Fördermittel noch nicht feststeht, ist eine Festlegung der Rangfolge über alle Förderkulissen erforderlich. Ein Nachrücken von Maßnahmen erfolgt ggf. je nach Verfügbarkeit von Fördermitteln durch Abstimmung im weiteren Verfahren.

 

 

 

 

Berlin, den      .03.09

 

                                                                           

 

 

Emmrich                                                         Andreas Geisel

Bezirksbürgermeisterin                                  Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen,

                                                                       Umwelt und Verkehr

 

 
 

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