Drucksache - DS/1250/VI  

 
 
Betreff: Verordnung über die Verlängerung der Veränderungssperre 11-39/15 für das Geände zwischen Barther Straße, Falkenberger Chaussee 1/7, Falkenberger Chaussee und Darßer Straße im Bezirk Lichtenberg, Ortsteile Neu- und Alt-Hohenschönhausen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR StadtBauUmBzStR StadtBauUm,
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
23.04.2009 
29. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage z. Beschlussfassung BA PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung umseitige Vorlage zu beschließen:

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zu beschließen:

 

Verordnung über die Verlängerung der Veränderungssperre 11-39/15 für das Gelände zwischen Barther Straße, Falkenberger Chaussee 1/7, Falkenberger Chaussee und Darßer Straße im Bezirk Lichtenberg, Ortsteile Neu- und Alt-Hohenschönhausen

 

Anlage 1:    Verordnung

 

Anlage 2:    Begründung

 

 

 

 

 

 

 

 

Berlin, den                 2009

 

 

 

 

____________________________                    ________________________________

Emmrich                                                             Geisel

Bezirksbürgermeisterin                                      Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr

                                                                           


 

                                                                                                                                        Anlage 1

 

Verordnung

über die Verlängerung der Veränderungssperre 11-39/15

im Bezirk Lichtenberg, Ortsteile Alt- und Neu-Hohenschönhausen

 

vom  .................... 2009

 

     Auf Grund des § 16 Abs. 1 und des § 17 Abs. 1 Satz 3 des Baugesetzbuchs in der Fas­sung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 24. Dezember 2008 (BGBl. I S. 3018), in Verbin­dung mit § 13 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung des Bauge­setzbuchs in der Fas­sung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. November 2005 (GVBl. S. 692), wird ver­ord­net:

 

§ 1

 

     Die durch Verordnung vom 28. September 2007 (GVBl. für Berlin, 63. Jahrgang Nr. 27 S. 514) erlassene Veränderungssperre 11-39/15 wird um ein Jahr bis zum 12. Juni 2010 verlängert.

 

§ 2

 

     Wer die Rechtswirksamkeit dieser Verordnung überprüfen lassen will, muss eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Gesetzes zur Ausfüh­rung des Baugesetzbuchs innerhalb von zwei Jahren seit der Verkündung dieser Verord­nung schriftlich gegenüber dem Bezirksamt Lichtenberg von Berlin geltend machen; der Sachverhalt, der die Verlet­zung begrün­den soll, ist darzulegen. Nach § 32 Abs. 2 des Gesetzes zur Aus­führung des Baugesetzbuchs wird die Verletzung von Verfahrens- und Formvor­schriften dieses Gesetzes nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist unbeacht­lich. Die Be­schrän­kung des Satzes 1 gilt nicht, wenn die für die Verkündung dieser Verord­nung geltenden Vorschriften verletzt wor­den sind.

 

§ 3

 

     Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verord­nungsblatt für Berlin in Kraft.

 

 

 

Berlin, den                   2009

 

 

Bezirksamt Lichtenberg von Berlin

 

 

 

 

                  E m m r i c h                                                                             G e i s e l

          Bezirksbürgermeisterin                                                               Bezirksstadtrat

                                                                                                    für Stadtentwicklung, Bauen,

                                                                                                           Umwelt und Verkehr


 

                                                                                                                                    Anlage 2

 

 

 

 

Begründung zur Verlängerung der Veränderungssperre 11-39/15

 

 

 

Das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin hat am 29.05.2007 mit Beschluss Nr. 6/107/2007 die Aufstellung des Bebauungsplanes 11-39 beschlossen und im Amtsblatt für Berlin Nr. 24 vom 08.06.2007 ortsüblich bekannt gemacht.

 

Planungsziel des Bebauungsplanes 11-39 ist die Sicherung von Verkehrsflächen für den
U-Bahnbau und Straßenerweiterungsmaßnahmen im Bereich der Darßer Straße/ Falkenberger Chaussee. Darüber hinaus sollen das Gebiet städtebaulich geordnet, die Überbaubarkeit geregelt und mögliche Nutzungen definiert werden.

 

In Bezug auf dieses Planungsziel sollen im Bebauungsplan 11-39 Flächen für eine
U-Bahntrasse freigehalten und für die Erweiterung von Straßenverkehrsflächen festgesetzt werden. Darüber hinaus sollen Flächen als Mischgebiet und allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden. Angestrebt wird, den Kreuzungsbereich durch eine bauliche Betonung des Blockrandes baulich zu fassen und zu akzentuieren sowie für die verbleibenden, nicht überbaubaren Flächen Aufenthaltsqualitäten zu eröffnen. Vorhandene, dem Wohnen zugeordnete Stellplatzanlagen sollen erhalten bleiben.

 

Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 11-39 befindet sich das von der Veränderungssperre betroffene Grundstück Falkenberger Chaussee 7A, 7B/ Darßer Straße 4 (Flurstück 8459/396) und die Flurstücke 1499, 1500, 1502, 1580, 1581, 396/55 und 8460/396 sowie Teile der Flurstücke 1246/100, 1503, 1504, 1579, 1736 und 8499 des Bezirkes Lichtenberg, Ortsteil Alt- und Neu-Hohenschönhausen.

Für das Grundstück Falkenberger Chaussee 7A, 7B/ Darßer Straße 4 (Flurstück 8459/396) und das Flurstück 1502, sowie Teile der Flurstücke 1499, 1500, 1503 wurde am 24.04.2007 ein Bauantrag zur Errichtung eines Supermarktes mit ca. 820 m² Verkaufsfläche und 66 Pkw-Stellplätzen gestellt.

 

Die Errichtung des geplanten Vorhabens widerspricht den Planungszielen des Bebauungsplanes 11-39, weil durch das Bauvorhaben gemäß Lageplan vom 17.04.2007 Flächen beansprucht werden, die gemäß Stellungnahme der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Abteilung Verkehr (VII C) vom 29.03.2007 aufgrund übergeordneter Verkehrsplanungen nicht überbaut werden dürfen bzw. für Straßenerweiterungsmaßnahmen benötigt werden.

Im Verlauf des eingeleiteten Bebauungsplanverfahrens haben sich zwar hierzu Änderungen ergeben, das geplante Vorhaben steht jedoch auch im Widerspruch zu den generellen städtebaulichen Zielstellungen für den Kreuzungsbereich Falkenberger Chaussee/ Darßer Straße und der angestrebten mehrgeschossigen Bebauung des Blockrandes. Dem wird das Vorhaben in keiner Weise gerecht.

Infolgedessen kann nicht ausgeschlossen werden, dass durch das beantragte Vorhaben die Durchführung der Planung unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert wird.

 

Es ist daher der Bescheid Nr. 395/2007 vom 12.06.2007 durch die Baubehörde erlassen worden (Zurückstellung der Entscheidung zum Antrag gemäß § 15 Abs.1 BauGB). Damit wurde die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens gemäß § 15 BauGB für die Dauer von 12 Monaten ausgesetzt.

 

Zur Sicherung der Planung für den Geltungsbereich des B-Planes 11-39 erfolgte der Erlass der Veränderungssperre 11-39/15 (Veröffentlichung im GVBl. für Berlin, 63. Jahrgang Nr. 27), die am 28. Oktober 2007 in Kraft trat.

 

 Aufgrund der erlassenen Veränderungssperre wurde das beantragte Vorhaben – Neubau eines Supermarktes mit PKW-Stellplätzen – durch die Baubehörde versagt (Bescheid Nr. 240/2008 vom 22.05.2008).

 

Die Veränderungssperre tritt gemäß § 17 Abs.1 BauGB nach Ablauf von 2 Jahren außer Kraft, sofern sie nicht verlängert wird.

 

Da die Bauleitplanung für dieses Grundstück in diesem Zeitraum noch nicht rechtsverbindlich abgeschlossen werden kann, ist die Verlängerung geboten, um die Planungsziele der Gemeinde zu sichern.

 

 

 

 
 

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