Drucksache - DS/1240/VI
Die
Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Das
Bezirksamt wird ersucht auf die zuständigen Stellen dahingehend einzuwirken,
dass sie gesetzliche Grundlagen schaffen, welche die in den Bezirken ansässigen
Betriebe verpflichtet, nach spätestens 12 Monaten Beschäftigung eines
Zeitarbeiters diesen im Einsatz-Betrieb fest anzustellen. Begründung: Zeitarbeit
bedeutet die Abschaffung fast aller arbeitsrechtlichen Sicherheiten und der
dringend notwendigen sozialen Sicherheit der Arbeitnehmer hierzulande. Zudem
zwingt die Zeit- und Leiharbeit den Arbeitnehmer, sich regelrecht zu jedem
Preis zu verkaufen. Es sollen mit der Expansion der Zeitarbeit amerikanische
Verhältnisse aufgebaut werden, wo es eben keine festen,
sicheren und gut bezahlten Arbeitsplätze mehr gibt. Man will den „kleinen
Mann“ dazu zwingen mehreren „Jobs“ nachzugehen, mit denen er sich
gerade noch über Wasser halten kann. |
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