Drucksache - DS/1231/VI  

 
 
Betreff: Verzicht auf W-LAN und DECT-Technik in Lichtenberger Kinder- und Jugendeinrichtungen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFraktion Bündnis 90/Die Grünen
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungAntrag zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
26.03.2009 
28. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag B'90/Die Grünen PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht allen Kindertagesstätten, Schulen, Schulhorten, Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen aus Gründen der Fürsorgepflicht und des vorsorgenden Verbraucherschutzes zu empfehlen, auf die Installation und Verwendung von W-LAN sowie schnurloser Telefone (DECT-Technik) zu Gunsten kabelgebundener Lösungen zu verzichten.

Bei bezirkseigenen Einrichtungen, wie oben genannt, soll dieser Verzicht direkt umgesetzt werden. Hierbei soll jedoch schrittweise vorgegangen werden, 1. der Verzicht bei Neuanlagen umgesetzt und 2. installierte Anlagen innerhalb der nächsten 3 Jahre entsprechend umgerüstet werden.

 

Begründung:

Drahtlosnetzwerke haben in den letzten Jahren eine starke Verbreitung erfahren. Bereits 2005 wurden in der Europäischen Union mehr Notebooks als Desktop-Rechner verkauft, die meisten davon mit eingebautem W-LAN-Chip. Öffentliche und kommerzielle W-LAN-Access-Points mit Internet-Anbindung, so genannte "Hot Spots", ermöglichen an vielen Orten den Zugriff auf das weltweite Datennetz, W-LANs sind schnell zu installieren, decken eine große Fläche ab und arbeiten kostengünstig. Auch deshalb halten im privaten wie im kommerziellen Bereich zunehmend drahtlose Netzwerke Einzug.

Die von W-LAN-Geräten benutzten Funkfrequenzen liegen um 2,4 GHz bzw. 5,4 GHz; also im Mikrowellenbereich. Ihre Reichweite kann unter bestimmten Voraussetzungen mehrere hundert Meter betragen. Durch diese Technik entstehen ebenso wie bei der Mobilfunktechnik hochfrequente elektromagnetische Felder.

Zwar gibt es nach mehreren Studien, u. a. des Bundesamts für Strahlenschutz, und nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft bisher keinen validen Nachweis, dass innerhalb der gesetzlichen Grenzwerte der effektiven Strahlungsleistung eine gesundheitliche Gefährdung besteht. Allerdings ist ebenso wie beim Mobilfunk, der immer stärker von Kindern genutzt wird, eine abschließende Bewertung noch nicht möglich. Auch ist die Frage nach der altersabhängigen Energieaufnahme und Energieverteilung sowie der Kumulation schädlicher Einflüsse noch nicht abschließend beantwortet.

So empfiehlt zum Beispiel das Bundesamt für Strahlenschutz in seiner Antwort auf eine Anhörung des bayerischen Landtages, im Zuge der die Grenzwertregelung ergänzenden Vorsorgemaßnahmen auch im Zusammenhang mit W-LAN kabelgebundene Alternativen vorzuziehen.

 

 
 

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