Drucksache - DS/1231/VI
Die
Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht allen
Kindertagesstätten, Schulen, Schulhorten, Kinder- und
Jugendfreizeiteinrichtungen aus Gründen der Fürsorgepflicht und des
vorsorgenden Verbraucherschutzes zu empfehlen, auf die Installation und
Verwendung von W-LAN sowie schnurloser Telefone (DECT-Technik) zu Gunsten kabelgebundener
Lösungen zu verzichten. Bei bezirkseigenen Einrichtungen, wie
oben genannt, soll dieser Verzicht direkt umgesetzt werden. Hierbei soll jedoch
schrittweise vorgegangen werden, 1. der Verzicht bei Neuanlagen umgesetzt und
2. installierte Anlagen innerhalb der nächsten 3 Jahre entsprechend umgerüstet
werden. Begründung: Drahtlosnetzwerke haben in den letzten
Jahren eine starke Verbreitung erfahren. Bereits 2005 wurden in der
Europäischen Union mehr Notebooks als Desktop-Rechner verkauft, die meisten
davon mit eingebautem W-LAN-Chip. Öffentliche und kommerzielle
W-LAN-Access-Points mit Internet-Anbindung, so genannte "Hot Spots",
ermöglichen an vielen Orten den Zugriff auf das weltweite Datennetz, W-LANs
sind schnell zu installieren, decken eine große Fläche ab und arbeiten
kostengünstig. Auch deshalb halten im privaten wie im kommerziellen Bereich
zunehmend drahtlose Netzwerke Einzug. Die von W-LAN-Geräten benutzten
Funkfrequenzen liegen um 2,4 GHz bzw. 5,4 GHz; also im Mikrowellenbereich. Ihre
Reichweite kann unter bestimmten Voraussetzungen mehrere hundert Meter
betragen. Durch diese Technik entstehen ebenso wie bei der Mobilfunktechnik
hochfrequente elektromagnetische Felder. Zwar gibt es nach mehreren Studien, u.
a. des Bundesamts für Strahlenschutz, und nach dem aktuellen Stand der
Wissenschaft bisher keinen validen Nachweis, dass innerhalb der gesetzlichen
Grenzwerte der effektiven Strahlungsleistung eine gesundheitliche Gefährdung
besteht. Allerdings ist ebenso wie beim Mobilfunk, der immer stärker von
Kindern genutzt wird, eine abschließende Bewertung noch nicht möglich. Auch ist
die Frage nach der altersabhängigen Energieaufnahme und Energieverteilung sowie
der Kumulation schädlicher Einflüsse noch nicht abschließend beantwortet. So empfiehlt zum
Beispiel das Bundesamt für Strahlenschutz in seiner Antwort
auf eine Anhörung des bayerischen Landtages, im Zuge der die Grenzwertregelung
ergänzenden Vorsorgemaßnahmen auch im Zusammenhang mit W-LAN kabelgebundene
Alternativen vorzuziehen. |
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