Drucksache - DS/1198/VI  

 
 
Betreff: Veränderungssperre für das Gebiet der Industriebrache Köpenicker Chaussee/Blockdammweg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Linke, B'90/Die GrünenDie Linke, B'90/Die Grünen
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungAntrag zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
26.02.2009 
27. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Stadtentwicklung/Bauen und Verkehr Entscheidung
11.03.2009 
32. Sitzung in der VI. Wahlperiode des Ausschusses Stadtentwicklung/Bauen und Verkehr vertagt   
09.06.2009 
36. Sitzung in der VI. Wahlperiode des Ausschusses Stadtentwicklung/Bauen und Verkehr vertagt   
14.07.2009 
37. Sitzung in der VI. Wahlperiode des Ausschusses Stadtentwicklung/Bauen und Verkehr zurückgezogen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag DIE LINKE., B'90/Die Grünen PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht

 

1. unverzüglich den Beschluss der BVV vom 22.01.2009 zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Industriebrache Köpenicker Chaussee/Blockdammweg (DS/1165/VI) öffentlich bekannt zu machen und die inhaltliche Umsetzung voranzutreiben.

 

2. zur Sicherung der Ziele des Bebauungsplans unverzüglich die BVV um den Beschluss einer Veränderungssperre für das Gebiet zu ersuchen.

 

Begründung:

In der Januar-BVV ist mit breiter Mehrheit das Bezirksamt ersucht worden kurzfristig ein B-Plan-Verfahren einzuleiten, was jedoch bisher noch nicht umgesetzt wurde. Der Stadtrat hat dagegen mehrfach öffentlich geäußert, dass er für die Eröffnung des B-Plan-Verfahren noch „weitere Abstimmungen mit angrenzenden Bezirken“ durchführen müsse. Dies ist jedoch nicht nachzuvollziehen, da in dem Beschluss lediglich Aussagen über das Gebiet und nicht über die Beeinflussung angrenzender Bezirke getroffen werden. Es wird die Reduzierung des gegenwärtigen Standards der Umweltbelastung gefordert, was keine Beeinträchtigung angrenzender Bezirke bedeutet, sondern die Verbesserung ihrer Lage.

Dieses Verfahren macht jedoch nur Sinn, wenn nicht zwischenzeitlich von Vattenfall andere Tatsachen durch Planungsvorlauf oder tatsächliches Baugeschehen geschaffen würden. Da zu befürchten ist, dass die Erreichung der mit dem B-Plan verfolgten städtebaulichen Ziele durch das bisher bekannte Vorhaben Vattenfalls unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden könnten, soll zur Sicherung der Planungsabsichten unverzüglich eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB in Form einer Satzung erlassen werden.

 

 
 

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