Drucksache - DS/1198/VI
Die
Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Das
Bezirksamt wird ersucht 1.
unverzüglich den Beschluss der BVV vom 22.01.2009 zur Aufstellung eines
Bebauungsplanes für die Industriebrache Köpenicker Chaussee/Blockdammweg
(DS/1165/VI) öffentlich bekannt zu machen und die inhaltliche Umsetzung
voranzutreiben. 2.
zur Sicherung der Ziele des Bebauungsplans unverzüglich die BVV um den
Beschluss einer Veränderungssperre für das Gebiet zu ersuchen. Begründung: In
der Januar-BVV ist mit breiter Mehrheit das Bezirksamt ersucht worden
kurzfristig ein B-Plan-Verfahren einzuleiten, was jedoch bisher noch nicht
umgesetzt wurde. Der Stadtrat hat dagegen mehrfach öffentlich geäußert, dass er
für die Eröffnung des B-Plan-Verfahren noch „weitere Abstimmungen mit
angrenzenden Bezirken“ durchführen müsse. Dies ist jedoch nicht
nachzuvollziehen, da in dem Beschluss lediglich Aussagen über das Gebiet und
nicht über die Beeinflussung angrenzender Bezirke getroffen werden. Es wird die
Reduzierung des gegenwärtigen Standards der Umweltbelastung gefordert, was
keine Beeinträchtigung angrenzender Bezirke bedeutet, sondern die Verbesserung
ihrer Lage. Dieses
Verfahren macht jedoch nur Sinn, wenn nicht zwischenzeitlich von Vattenfall
andere Tatsachen durch Planungsvorlauf oder tatsächliches Baugeschehen
geschaffen würden. Da zu befürchten ist, dass die Erreichung der mit dem B-Plan
verfolgten städtebaulichen Ziele durch das bisher bekannte Vorhaben Vattenfalls
unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden könnten, soll zur Sicherung
der Planungsabsichten unverzüglich eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB in Form
einer Satzung erlassen werden. |
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