Drucksache - DS/0886/VI
Der Ausschuss Haushalt, Personal, Verwaltungsmodernisierung
empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung der Drucksache
0886/VI – Antrag zur Beschlussfassung der Fraktion der CDU -: Begründung: Der Ausschuss sieht keinen Anlass den Antrag zur
Beschlussfassung zu empfehlen. Das Standesamt Lichtenberg bedarf keines neuen
Konzepts für Bürgerfreundlichkeit und Serviceorientierung. Für Eheschließungen
stehen 8 Standorte zur Verfügung. Wunschtermine werden berücksichtigt, nicht
immer aber kann zum Wunschtermin der Wunsch-Standort garantiert werden. Daher
resultieren die ganz vereinzelten Beschwerden. Einer Anmeldung zu einem
Eheschließungstermin länger als 6 Monate zuvor steht eine bundesgesetzliche
Regelung entgegen. Der Haushaltsausschuss nimmt – unabhängig von dieser
Empfehlung zur Ablehnung – die Diskussion über diesen Antrag zum Anlass
im 1. Quartal 2009 grundsätzlich die Bürgerfreundlichkeit der Lichtenberger
Verwaltung zu thematisieren. Text des Ursprungsantrages: Das Bezirksamt wird ersucht zu veranlassen, dass das
Standesamt Lichtenberg seine Angebote noch bürgerfreundlicher und
serviceorientierter ausgestaltet. Ein entsprechendes Konzept ist der BVV im
September 2008 vorzulegen. Zu den Maßnahmen soll u. a. eine regelmäßige Befragung der
Hochzeitspaare zur Einschätzung des Bürgerservices des Standesamtes Lichtenberg
und eine regelmäßige Evaluierung der Ergebnisse gehören. Im Rahmen dieser
Evaluierung sollen auch die Bürgerbeschwerden zum Standesamt einfließen. Als erste Maßnahme soll zudem umgehend ein Terminmanagement
eingeführt werden. Danach wird Paaren die Möglichkeit einer verbindlichen
Terminvoranmeldung eingeräumt, bei der die Anmeldung zur Eheschließung bzw. zur
Registrierung einer Lebenspartnerschaft auch länger als ein halbes Jahr vor dem
geplanten Termin ermöglicht wird. Die Paare sollen 6 Monate vor dem Termin das
festgelegte Datum bestätigen. Paaren, bei denen das Standesamt Lichtenberg die Zusicherung
eines gewünschten Hochzeitstermins im Nachhinein doch nicht einhalten
kann/konnte und in einen anderen Bezirk ausweichen müssen/mussten, soll
zumindest die zusätzlich entstandene Verwaltungsgebühr in Höhe von ca. 33 Euro rückerstattet
werden. Erste Ergebnisse zu diesen Maßnahmen sollen im o.g. Konzept
der BVV im September 2008 dargestellt werden. Abstimmungsergebnis: 10 / 2 / 1 |
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