Drucksache - DS/0752/VI  

 
 
Betreff: Überdimensionales Kohlekraftwerk in Klingenberg verhindern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Linke, B'90/Die GrünenBezirksamt
  BzStR StadtBauUm,
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
28.02.2008 
16. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
24.06.2010 
42. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Dringlichkeitsantrag DIE LINKE., B'90/Die Grünen PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Abb.) PDF-Dokument

Das Bezirksamt wird ersucht,

Das Bezirksamt wurde ersucht,

 

 

1.      die Genehmigung für den voraussichtlich geplanten Neubau eines Steinkohlekraftwerks am Standort des Kraftwerkes Klingenberg in den bisher bekannten Dimensionen, insbesondere denen des Kühlturms, aus ökologischen und städtebaulichen Gründen zu versagen,

2.      rechtzeitig ein Bebauungsplanverfahren einzuleiten, welches die weitere Entwicklung auf dem Kraftwerksgelände planungsrechtlich ordnet, begleitet und insbesondere die betroffenen Bürgerinnen und Bürger in den Planungsprozess einbezieht und

3.      Vorkehrungen dafür zu treffen, dass die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung das Verfahren nicht an sich zieht.

 

 

 

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

zu 1.)

 

Die Planungen von Vattenfall Europe, am Standort Klingenberg ein Steinkohlekraftwerk zu errichten, wurden zwischenzeitlich aufgegeben. Hintergrund ist die im Oktober 2009 mit dem Land Berlin abgeschlossene Klimaschutzvereinbarung, in der sich Vattenfall Europe verpflichtete, die CO2-Emissionen aus der Energiebereitstellung bis zum Jahr 2020 zu senken. Unter Berücksichtigung dieser Vereinbarung und der durch das Bezirksamt Lichtenberg beauftragten städtebaulichen Leitlinien „Karlshorst/West – Blockdammweg“, die mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 18. Dezember 2008 zur bezirklichen Handlungsgrundlage für die weitere Entwicklung des Areals erklärt wurden, erfolgte eine Überarbeitung und Konkretisierung der Planung für den vorgesehenen neuen Kraftwerksstandort. Statt des Steinkohlekraftwerkes ist nunmehr die Errichtung einer Gas-/Dampfturbinenanlage sowie zweier Biomassekraftwerke vorgesehen.

 

Damit verbunden war auch eine Verringerung der Dimensionen des bzw. der geplanten Kraftwerke. Zudem erfolgt eine Höhenstaffelung, bei der die Gebäudehöhen im Interesse einer städtebaulichen Einordnung, der Verhinderung von Beeinträchtigungen des Stadtbilds bzw. zur Reduzierung der Fernwirkung der baulichen Anlagen von außen nach innen bzw. in Richtung des bestehenden HKW Klingenberg ansteigen. Am 20. April 2010 wurde Vattenfall Europe im Rahmen einer Steuerungsrunde zum Bebauungsplanverfahren 11-47 zu einer detaillierten und nachvollziehbaren Nachweisführung zur Dimensionierung und Notwendigkeit der geplanten Anlagen aufgefordert. Zudem werden zurzeit mögliche Varianten der Kühlung untersucht. Sofern die technische Machbarkeit bestätigt wird, kann es dadurch künftig zu einer weiteren Reduzierung der Höhe oder zu einem Verzicht auf den Kühlturm kommen.

 

 

zu 2.)

 

Das Bezirksamt Lichtenberg hat am 02. Juni 2009 die Aufstellung des Bebauungsplans 11-47, der unter anderem den Kraftwerksstandort Klingenberg umfasst, beschlossen. Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger hatten im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die Möglichkeit, sich vom 22. Februar 2010 bis einschließlich 19. März 2010 im Bezirksamt Lichtenberg über die Planungen zu informieren und sich dazu zu äußern. Zusätzlich fand im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ein Erörterungstermin am 11. März 2010 in der Kantine der Max-Taut-Schule statt. Eine weitere Einbeziehung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger wird im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgen.

 

 

zu 3.)

 

Im Rahmen der Mitteilung der Planungsabsicht teilte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung mit, dass das Bebauungsplanverfahren dringende Gesamtinteressen im Sinne von § 7 AGBauGB berühre. Sie hat das Bebauungsplanverfahren jedoch nicht an sich gezogen. Das Verfahren zur Aufstellung und Festsetzung des Bebauungsplans 11-47 wird durch den Bezirk durchgeführt.

 

 

Berlin, den

 

 

                                                                       EU

Emmrich                                                        Geisel

Bezirksbürgermeisterin                                 Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen,

                                                                       Umwelt und Verkehr

 

 

 

 
 

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