Drucksache - DS/0444/VI  

 
 
Betreff: Blühende Wiesen, gesunde Bäume und Artenvielfalt
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
  BzStR StadtBauUm,
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
30.08.2007 
10. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Umwelt/Gesundheit Entscheidung
26.09.2007 
13. Sitzung in der VI. Wahlperiode des Ausschusses Umwelt/Gesundheit ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
25.10.2007 
12. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
24.06.2010 
42. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag B'90/Die Grünen PDF-Dokument
Beschlussempfehlung Umw/Ges PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wurde ersucht,

 

1.                  alle Wiesenflächen im Landschaftsschutzgebiet (LSG) Falkenberger Krugwiesen nach den Maßgaben des PEP (Pflege- und Entwicklungsplan) und somit nach geltenden Naturschutzbestimmungen zu pflegen. Danach ist die erste Mahd frühestens Ende Juni durchzuführen.

2.                  auf Mähgerät nach naturschutzfachlichen Richtlinien zu achten. Die Verwendung von Mulchmähern im LSG ist grundsätzlich abzulehnen.

3.                  in geeignet großen Grünanlagen des gesamten Bezirks grundsätzlich nach Naturschutzbestimmungen zu pflegen.

4.                  strengstens darauf zu achten, dass sowohl durch Mitarbeiter des Bezirksamtes als auch durch GALA-Bau Angestellte der Gehölzschnitt nur vom 01.10. bis zum 28.02. durchzuführen ist, sofern die Verkehrssicherheitspflicht dies zulässt.

 

 

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

zu 1.:

Sämtliche Pflegearbeiten im LSG Falkenberger Krugwiesen werden durch das Revier in Anlehnung an den Pflege- und Entwicklungsplan durchgeführt. Dazu gibt es inneramtlich regelmäßige Abstimmungen zwischen der unteren Naturschutzbehörde und den verantwortlichen Mitarbeitern im Pflegebereich. Im Jahr 2007 wurde ab Ende April / Anfang Mai gemäht - aber! nur entlang der Wegebereiche, eine Mäherbreite, um die Wege von unerwünschtem Aufwuchs freizuhalten (Verkehrssicherheitspflicht, Schonung der Wegebelagssfläche). Weitere Mäheinsätze entlang der Wegebereiche, auf Baumscheiben und dann auch auf dem ausgewiesenen Fußballfeld folgten. Anfang Juli 2007 wurde dann die Naturschutzstation Malchow e.V. mit folgenden gebietsbezogenen landschaftspflegerischen Arbeiten im LSG beauftragt: 

·         einschürige Mahd der südlichen Wiese

·         einschürige Mahd der nördlichen Wiese

·         Beseitigung standortfremder Gehölze auf der Hochstaudenfläche an der Heiztrasse

·         Eschenahorn - Nachbehandlung der Hochstaudenflächen zwischen Museumsdepot und "Coca-Cola" Hügel

Der Pflege- und Entwicklungsplan zum LSG Falkenberger Krugwiesen sieht entsprechend der VO zum Schutzgebiet auch Flächen für die intensive Erholung vor. In diesem Sinne wurden vom Amt für Umwelt und Natur auch Flächen intensiv gemäht, die für eine Erholungsnutzung als Liege- oder Spielwiese geeignet sind. Es besteht die Zielstellung, die hier angelegten Flächen auch so attraktiv zu gestalten, dass höhere Besucherzahlen erreicht werden.

Der PEP wurde auf der Datengrundlage von 1991 - 1995 erarbeitet. Eine Fortschreibung des PEP ist dringend erforderlich, um den durch die Landschaftsbaumaßnahmen herbeigeführten Veränderungen Rechnung zu tragen. Über eine Fortschreibung des PEP und mögliche Veränderung der Zielrichtung wird das Amt für Umwelt und Natur mit dem Beirat für Naturschutz und Landschaftspflege beraten.

 

zu 2.:

Grundsätzlich wird in naturnahen Bereichen auf den Einsatz von Mulchmähern, sofern großflächige Gebiete gemäht werden, verzichtet. Rotationsmäher sind auf naturnahen Wiesenflächen vor allem im Außenbereich abzulehnen. Hier sind Balkenmäher erforderlich. Beim Einsatz von Rotationsmähern entsteht ein Unterdruck, der Kleintiere auch ohne Berührung des Mähgerätes tötet. Dazu liegen wissenschaftliche Untersuchungen vor. Entlang der Wege und im Bereich von Baumscheiben, Zufahrten usw. werden allerdings auch Rotationsmäher eingesetzt. Dies ist durchaus zu vertreten und auch aus arbeitsorganisatorischen Gründen oftmals notwendig. 

 

zu 3.:

Nach Naturschutzbestimmungen zu pflegen heißt, eine möglichst hohe Artenvielfalt zuzulassen. Das bedarf im Einzelfall natürlich der Präzisierung und Abwägung mit allen anderen Entwicklungs- und Erhaltungszielen, wie soziale Entwicklungsziele (Erholungsvorsorge), kulturelle Entwicklungsziele (Landschaftsbild), wirtschaftliche und umwelttechnische Entwicklungsziele und auch gesamtstädtische Entwicklungsziele.

 

zu 4.:

Dieses "Sommerrodungsverbot" ist für die Mitarbeiter des Amtes für Umwelt und Natur eine Selbstverständlichkeit, sofern es die Verkehrssicherheit zulässt. Jede Vergabe von Pflegeleistungen an Garten- und Landschaftsbaubetriebe wird mit einer entsprechenden "Fußnote" versehen, die auf das Naturschutzgesetz verweist. 

 

 

 

 

 

 

 

Berlin, den           .06.2010

 

 

 

 

             

Emmrich              Geisel

Bezirksbürgermeisterin              Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen,

              Umwelt und Verkehr

 

 

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