Drucksache - DS/0375/VI
Die
Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Das
Bezirksamt wird ersucht sich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, dass die
Schulverpflegung an den Berliner Grundschulen (offener und gebundener Betrieb)
wieder nach dem Kitakostengesetz geregelt wird - insbesondere vor dem Hintergrund der
Bezahlbarkeit und vor allem der geregelten und gesicherten Teilnahme an der
Essensversorgung. Dabei
muss den zuständigen Eltern- und Schulgremien die Wahl des Essensanbieters
überlassen werden, um so den, den Bedürfnissen der Schule am besten
entsprechenden Anbieter, auswählen zu können. Begründung: Nach dem
Inkrafttreten des neuen Schulgesetzes bieten immer mehr Grundschulen eine
Ganztagsbetreuung an. Da die Schülerinnen und Schüler, die den größten Teil des
Tages, nämlich von 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr, in der Schule verbringen, ist es
besonders wichtig, dass hier die Möglichkeit und die organisatorischen
Voraussetzungen geschaffen werden eine gemeinsame warme Mahlzeit zu sich nehmen
zu können. Hier darf nicht nur die reine Essenseinnahme Thema sein, sondern
gerade in einer Großstadt wie Berlin und den damit gegebenen besonderen
Anforderungen durch den Berufsalltag, muss die Essensversorgung einen
pädagogischen Stellenwert erhalten. Dabei sollte die Bezahlung des Schulessens,
wie bei der Hortbetreuung, nach dem Kitakostengesetz geregelt werden, um auch
den Kindern das Schulessen zu ermöglichen, die in eher kritischen oder
benachteiligten sozialen Strukturen leben, wie zum Beispiel Alleinerziehende
vor dem Hintergrund der flexiblen Arbeitszeit-anforderungen oder Hartz IV-Empfänger
sind. Bei der Auswahl des Essensanbieters müssen die verantwortlichen Schul-
und Elterngremien ein entscheidendes Mitbestimmungsrecht erhalten. Somit kann
eine Vielzahl von Versorgungsangeboten durch den Berliner Mittelstand und nicht
zuletzt auch den Lichtenberger Mittelstand und damit eine ständige Weiterentwicklung
moderner Versorgungskonzepte im Sinne unserer Kinder gewährleistet werden. |
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