Drucksache - DS/0375/VI  

 
 
Betreff: Schulverpflegung muss wieder für Alle bezahlbar sein
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion CDUFraktion CDU
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungAntrag zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
28.06.2007 
9. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Bildung Entscheidung
04.09.2007 
11. Sitzung in der VI. Wahlperiode des Ausschusses Bildung vertagt   
25.09.2007 
12. Sitzung in der VI. Wahlperiode des Ausschusses Bildung vertagt   
06.11.2007 
13. Sitzung in der VI. Wahlperiode des Ausschusses Bildung vertagt   
15.01.2008 
15. Sitzung in der VI. Wahlperiode des Ausschusses Bildung vertagt   
05.02.2008 
16. Sitzung in der VI. Wahlperiode des Ausschusses Bildung vertagt   
04.03.2008 
17. Sitzung in der VI. Wahlperiode des Ausschusses Bildung vertagt   
01.04.2008 
18. Sitzung in der VI. Wahlperiode des Ausschusses Bildung erledigt   
Soziales/Mieterinteressen Entscheidung
15.08.2007 
10. Sitzung in der VI. Wahlperiode des Ausschusses Soziales/Mieterinteressen vertagt   
19.09.2007 
12. Sitzung in der VI. Wahlperiode des Ausschusses Soziales/Mieterinteressen vertagt   
17.10.2007 
13. Sitzung in der VI. Wahlperiode des Ausschusses Soziales/Mieterinteressen erledigt   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht sich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, dass die Schulverpflegung an den Berliner Grundschulen (offener und gebundener Betrieb) wieder nach dem Kitakostengesetz geregelt wird -  insbesondere vor dem Hintergrund der Bezahlbarkeit und vor allem der geregelten und gesicherten Teilnahme an der Essensversorgung.

 

Dabei muss den zuständigen Eltern- und Schulgremien die Wahl des Essensanbieters überlassen werden, um so den, den Bedürfnissen der Schule am besten entsprechenden Anbieter, auswählen zu können.

 

Begründung:

Nach dem Inkrafttreten des neuen Schulgesetzes bieten immer mehr Grundschulen eine Ganztagsbetreuung an. Da die Schülerinnen und Schüler, die den größten Teil des Tages, nämlich von 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr, in der Schule verbringen, ist es besonders wichtig, dass hier die Möglichkeit und die organisatorischen Voraussetzungen geschaffen werden eine gemeinsame warme Mahlzeit zu sich nehmen zu können. Hier darf nicht nur die reine Essenseinnahme Thema sein, sondern gerade in einer Großstadt wie Berlin und den damit gegebenen besonderen Anforderungen durch den Berufsalltag, muss die Essensversorgung einen pädagogischen Stellenwert erhalten. Dabei sollte die Bezahlung des Schulessens, wie bei der Hortbetreuung, nach dem Kitakostengesetz geregelt werden, um auch den Kindern das Schulessen zu ermöglichen, die in eher kritischen oder benachteiligten sozialen Strukturen leben, wie zum Beispiel Alleinerziehende vor dem Hintergrund der flexiblen Arbeitszeit-anforderungen oder Hartz IV-Empfänger sind. Bei der Auswahl des Essensanbieters müssen die verantwortlichen Schul- und Elterngremien ein entscheidendes Mitbestimmungsrecht erhalten. Somit kann eine Vielzahl von Versorgungsangeboten durch den Berliner Mittelstand und nicht zuletzt auch den Lichtenberger Mittelstand und damit eine ständige Weiterentwicklung moderner Versorgungskonzepte im Sinne unserer Kinder gewährleistet werden.

 

 
 

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