Drucksache - DS/0372/VI  

 
 
Betreff: Energiekonzept für Lichtenberg
Status:öffentlichAktenzeichen:für erledigt erklärt - Ende VI. WP.
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion SPDBezirksamt
  BzStR WiImm,
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
28.06.2007 
9. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Haushalt/Personal/Verwaltungsmodernisierung Entscheidung
01.08.2007 
10. Sitzung in der VI. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt/Personal/Verwaltungsmodernisierung vertagt   
05.09.2007 
11. Sitzung in der VI. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt/Personal/Verwaltungsmodernisierung vertagt   
11.10.2007 
14. Sitzung in der VI. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt/Personal/Verwaltungsmodernisierung vertagt   
07.11.2007 
15. Sitzung in der VI. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt/Personal/Verwaltungsmodernisierung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Umwelt/Gesundheit Entscheidung
22.08.2007 
11. Sitzung in der VI. Wahlperiode des Ausschusses Umwelt/Gesundheit im Ausschuss zurückgezogen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
22.11.2007 
13. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
27.11.2008 
24. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Umwelt/Gesundheit Entscheidung
26.09.2007 
13. Sitzung in der VI. Wahlperiode des Ausschusses Umwelt/Gesundheit erledigt   
28.01.2009 
28. Sitzung in der VI. Wahlperiode des Ausschusses Umwelt/Gesundheit mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD PDF-Dokument
Austauschexemplar SPD PDF-Dokument
Änderungsantrag B'90/Die Grünen PDF-Dokument
Beschlussempfehlung Haush/Pers/Verw PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Zwb.) PDF-Dokument
Anlage  

Änderungen fett und kursiv hervorgehoben

7

 

In Beantwortung des Ersuchens aus DS 0372/VI gibt das Bezirksamt folgende Darstellung als Energiebericht 2008 zur Kenntnis[1]:

 

Das Bezirksamt Lichtenberg sieht einen Schwerpunkt seiner Arbeit, insbesondere im Bereich des Immobilienmanagements, in der Senkung des Strom-, Wärme-, Wasser- und Kraftstoffverbrauchs als Beitrag zur Erfüllung der Berliner Klimaschutzziele und zur Entlastung des Haushalts.

 

Mit der Umsetzung der Konzepte des bezirklichen Facility Managements hat das in Lichtenberg seit 1996 bestehende zentrale Energiemanagement an Bedeutung gewonnen.

Höhere Wirtschaftlichkeit der Gebäudenutzung ist vor allem durch höhere Energieeffizienz erreichbar. Hierbei ist die Reduzierung des Flächenverbrauchs für Büronutzungen von entscheidender Bedeutung.

 

Dazu sind neben der fachlichen Umsetzung von Maßnahmen auch die Schaffung von entsprechenden personellen Voraussetzungen und die Bereitstellung von finanziellen Mitteln unabdingbar.

 

 

  1. Erhöhung der Energieeffizienz

 

a) Die Erhöhung der Energieeffizienz durch die Sanierung von bezirkseigenen Gebäuden erfolgt grundsätzlich unter Beachtung der Standards des Öffentlichen Bauens sowie aller einschlägigen Gesetze und Vorschriften, wie der jeweils gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV) und künftig auch des neuen Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz.

Die Gesetz- bzw. der Verordnungsgeber sind jedoch gefordert, hierbei Übereinstimmung herzustellen, um insbesondere haushaltsrechtliche Vorsorge für ggf. kostenintensivere Baumaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz gegenüber den Standards des Öffentlichen Bauens zu schaffen.

 

Zu den in Lichtenberg durchgeführten Maßnahmen gehören, wie im Beschluss benannt:

  • die Wärmedämmung an Fassaden, Dächern, obersten Geschoßdecken oder Kellerdecken,
  • die Beachtung des sommerlichen Wärmeschutzes einschließlich der Verschattung durch außen liegende Jalousien,

                                                                                                                                                                        2

 

  • der Einbau von Zwangslüftungssystemen mit Wärmerückgewinnung bei deren Erfordernis (i.d.R. nur bei Sportanlagen, da bei anderen Bauten des Bezirks keine Zwangsentlüftungen erforderlich sind),
  • Erneuerung und Optimierung der Heiztechnik einschließlich der Steuer- und Regeltechnik (Bsp.: Carl-von-Linné-Schule, Paul-Junius -Straße: Erneuerung der alten Heizungsanlage und Splitting  der Heizkreise nach Gebäude- und Anlagenteilen),

 

Die Erneuerung der ca. 15 Jahre alten Gasheizungsanlagen durch effizientere, die z.B. mit Brennwerttechnik ausgestattet sind, steht in den nächsten Jahren an.

Im Bestand des Bezirksamtes Lichtenberg befinden sich seit 1992 keine älteren, etwa kohlegefeuerten, Heizungsanlagen mehr.

 

Im Bezirk Lichtenberg ist seit 2004 der auf Schulen, Sportanlagen und eigene Bürodienstgebäude bezogene CO2-Ausstoß um 2.554 t/a (16 %) gesenkt worden; auf die Abhängigkeit von Lieferverträgen, die nicht vom Bezirk geschlossen werden, wird dabei verwiesen.

 

b) Energiemanagement ist seit 1996 eine Schwerpunktaufgabe in den Fachbereichen Kaufmännische und Technische Gebäudeverwaltung des Immobilienservice.

Durch die seit 1996 bestellte Energiebeauftragte des Bezirksamtes werden die gesetzlichen Aufgaben erfüllt und in Zusammenarbeit mit den Grundstücksverwaltern die aktuellen Energieverbräuche und Kosten erfasst und analysiert.

Auf dieser Basis werden dann notwendige Handlungen mit den Fachvermögensträgern und Nutzern abgestimmt. Das können bauliche Maßnahmen, aber auch die Umsetzung nutzerbezogener Entscheidungen sein.

 

Für die einzelnen Liegenschaften werden auf Grundlage der Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) Energiebedarfsausweise bzw. -verbrauchsausweise erstellt.

Das ermöglicht den Nutzern sich zu informieren, welchen Energiebedarf das Gebäude hat bzw. welche Energie in den 3 dargestellten Jahren verbraucht wurde. Der Energieausweis ist also unter anderem eine Entscheidungshilfe für Mieter, Käufer oder Leasingnehmer aber auch für Verwalter, dem damit ein Argument für die Planung der Finanzierung von Baumaßnahmen gegeben wird aber auch für die Gebäudebewirtschaftung.

Die Verbrauchsdaten sind seit 2005 im Internet veröffentlicht, sie werden mit Abschluss der Strukturveränderungen insbesondere im Dienstgebäudebereich zzt. aktualisiert.

 

c) Das Bezirksamt Lichtenberg nutzt konsequent alle Fördermittel des Landes Berlin sowie Bundes- und EU-Mittel.

Das sind: Mittel aus dem Umweltentlastungsprogramm (UEP), aus dem Schul- und Sportstättensanierungsprogramm (SSSP), aus Mitteln für Bildung im Quartier (BIQ) und Mittel des Investitionspaktes. Hierzu berichtet das Bezirksamt regelmäßig.

Die Inanspruchnahme wird jedoch zum einen durch die nur begrenzt zur Verfügung stehenden Eigenmittel zur Kofinanzierung und zum anderen durch die nicht unerschöpflich für alle Bezirke zur Verfügung stehenden Fördermittel des Senats, des Bundes und der EU beschränkt, so dass eine Inanspruchnahme "alle(r) . zur Verfügung stehenden Fördermittel und Subventionen" durch den Bezirk Lichtenberg allein unmöglich ist.

Die Fördermittel werden insofern "schnellstmöglich" in Anspruch genommen, als mit jedem Haushaltsjahr der entsprechende Einsatz geplant, beantragt und umgesetzt wird, soweit bewilligt.

 

Es sei außerdem darauf hingewiesen, dass die Möglichkeiten einer Berliner Bezirksverwaltung begrenzt sind, da sie keine selbständige Verwaltungseinheit ist. Insofern werden alle Förderprogramme, die auf Darlehen beruhen, allein durch den Senat in Anspruch genommen.

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d) In Berlin sind durch den Senat Energiesparpartnerschaften initiiert worden, deren Ziel es ist, das vorhandene Energiesparpotential von unterschiedlichen Liegenschaften durch private, fachkompetente und finanzkräftige Energiedienstleistungsunternehmen (Energiesparpartner) zu erschließen. Über eine Mischung von hochrentablen mit weniger rentablen Energiesparobjekten sollen Pools von Liegenschaften gebildet werden und für eine bestimmte Laufzeit auf externe Partner nach Ausschreibung übertragen werden.

 

In der allgemeinen Information der Deutsche Energieagentur (dena) wird Contracting

beschrieben als: ". eine Variante öffentlich Privater Partnerschaften (PPP - Public Private Partnership). und ist eine vertraglich vereinbarte Dienstleistung zwischen dem Gebäudeeigentümer und einem spezialisierten Energiedienstleistungsunternehmen (Contractor). Dieser plant, finanziert und realisiert Maßnahmen zur Energieeinsparung bzw. zur Optimierung der Energieversorgung und übernimmt die Betriebsführung, Instandhaltung und laufende Optimierung der installierten Anlagen über den Vertragszeitraum (7-12 Jahre). Die Refinanzierung der Aufwendungen erfolgt durch eine Beteiligung an den eingesparten Energiekosten (Energiespar-Contracting).".

 

Durch die Poolbildung von mehreren Gebäuden ist der Contractor darauf ausgerichtet, mit minimalem Aufwand innerhalb der langen Vertragslaufzeit ein hohes Einsparergebnis zu erzielen, berücksichtigt dabei selten die höhere Gesamteffizienz von Einzelmaßnahmen.

 

In der Berliner Praxis führen die bestehenden Verträge für Energiesparpartnerschaften dazu, dass Contractoren selbst, auf Grundlage eigener wirtschaftlicher Erwägungen, entscheiden, in welchem Gebäude anlagentechnische Maßnahmen durchführt werden, die eine hohe Energieeinsparung garantieren.

Da die Kosten für die komplette Sanierung größerer Gebäudepools nicht über die Energieeinsparungen realisiert werden, werden nicht in allen Gebäuden die notwendigen Energiesparmaßnahmen durchgeführt.

Für eine nachhaltige Energieeinsparung erforderliche bauliche Maßnahmen, wie die Sanierung von Dach, Fenster und Fassade, sind bei allen bisherigen Verträgen ausgeschlossen, lediglich die Beleuchtungstechnik kann Bestandteil sein.

 

Da die Bezirke an die bisherigen Vertragsmuster des Landes Berlin gebunden sind, führt dieses Modell nicht zu den nachhaltigen Effekten der Energieeinsparung und damit Kosteneinsparungen für den Bezirk.

 

Darüber hinaus ist durch die besondere Wärmeversorgungssituation in den bezirklichen Liegenschaften mindestens der Versorger zur Regelung der Eigentumsgrenzen bei Energiesparpartnerschaften zu beteiligen, da 126 Fernwärmestationen mit einer Leistung von  40.221 kW (88%) überwiegend durch Vattenfall versorgt werden und 36 Gasheizungsanlagen mit einer installierten Leistung von 5.541 kW, die alle nach 1992 saniert wurden, betrieben werden.

 

Aus den voran stehenden Gründen setzte und setzt das BA Lichtenberg - wie mehrfach berichtet - schon frühzeitig auf Energiesparmaßnahmen aus eigenen Kräften, die mit Intracting ohne Vertrag vergleichbar sind, um die Einsparungen selbst zu erhalten.

 

Beispiel:

Sanierung der Gebäudehülle und Anlagentechnik in der Sonderschule Paul-Junius-Straße 15 . Der Heizenergieverbrauch (klimabereinigt) betrug im Jahr 2003 noch 4.172.030 kWh/a 2003 und konnte auf 3.367.032 kWh/a 2006 reduziert werden, was ca.20% entspricht. Die FW-Anschlussleistung wurde 2008 von vorher 2.200 kW auf

 

                           


                                                                                                                                                          4

 

 

1.200 kW reduziert was bei den derzeitigen FW- Preisen einer jährlichen Einsparung von 11.890 ? entspricht, die der Bezirk realisiert.

Die Investitionen hierfür amortisieren sich - angesichts der vergleichsweise geringen Einsparung - sehr langfristig und wären durch ein Contractingmodell nicht zu realisieren gewesen, 

 

Darüber hinaus hat sich die Vattenfall Europe Berlin AG mit dem Abschluss des Stadtvertrages zur Versorgung des Landes Berlin mit Fernwärme für den Zeitraum 2008 bis 2017 verpflichtet, jährlich 990 t CO2/a einzusparen.

Vattenfall ist so in der Pflicht, durch selbst finanzierte Maßnahmen wie Sanierung und Umbau von Wärmeversorgungsanlagen, Einsparungen von Energie durch Energiemanagementmaßnahmen, Errichtung regenerativer Energieerzeugungsanlagen sowie die Einbindung regenerativer Energieträger in vorhandene Systeme oder die Steuerung der Kundenanlagen durch den Einbau fernauslesbarer Wärmemengenmesseinrichtungen den CO2-Ausstoß jährlich um 1 % zu senken.

 

 

  1. Stärkere Nutzung erneuerbarer Energien

 

a) Derzeit betreibt Lichtenberg 4 bezirkseigene Photovoltaikanlagen und es konnten 9 Schuldächer (darunter Schule in der Darßer Str. / jetzt Senat) vermietet werden.

Auf den vermieteten Schuldächern wurden 10 Anlagen mit einer Gesamtleistung von 217 kWp installiert. Weitere Dächer stehen, in Abhängigkeit vom Bauzustand und Sanierungserfordernissen der Dachkonstruktion sowie wirtschaftlicher Eignung für Solaranlagen (Lage, ggf. Verschattung) zur Verfügung.

Hiefür wurde eine Gebäudeliste abgestimmt, die vermietbare Dachflächen zur Errichtung von Photovoltaikanlagen ausweist. Diese wird jedem Interessenten mit einem Mustermietvertrag zur Verfügung gestellt.

Die Veröffentlichung der vermietbaren Dachflächen wird künftig zusätzlich  im Internetangebot des BA Lichtenberg erfolgen (bisher erfolgt das nur auf der Seite der Senatsumweltverwaltung und konnte hier nicht zeitnah aktualisiert werden).

 

Im Rahmen von BIQ (Bildung im Quartier) ist die Errichtung einer 4,4 kWp Photovoltaikanlage auf dem Dach der Schule Franz-Jacob-Straße 33 in Vorbereitung.

 

Das Bezirksamt wird jedoch absehbar keine eigenen Photovoltaik-Anlagen beschaffen und betreiben, da die Investitionskosten nicht aufgebracht werden können.

Das ist bei der Bearbeitung des BVV-Beschlusses aus der DS 0102/VI umfassend geprüft und von der BVV zwischenzeitlich bereits zur Kenntnis genommen worden.

Auch künftig wird sich das Bezirksamt bei der Errichtung weiterer Anlagen auf die Solardachbörse bzw. die Inanspruchnahme von Fördermitteln für alle Arten regenerativer Energienutzungen konzentrieren, um die knappen Investitions- und Bauunterhaltungsmittel der Fachbereiche nicht zu beanspruchen.

 

b). Die Wirtschaftlichkeit von solarthermischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden konnte bislang an keinem Projekt nachgewiesen werden. Zu geringe Wärmeabnahmepotentiale in der Zeit der maximalen Sonnenenergieausbeute und der hohe Wartungsaufwand sind die Gründe für die Unwirtschaftlichkeit.

Unabhängig davon wird bei jedem Projekt erneut geprüft, ob solarthermische Anlagen zum Einsatz kommen können.

 

 

 

 

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c) Bereits seit mehreren Jahren erarbeiten Studenten in einem gemeinsamen Projekt zwischen dem Bezirksamt Lichtenberg und der Fachhochschule für Technik und Wirtschaft Berlin Energieanalysen. Ziel der Zusammenarbeit ist die Vermittlung von praktischem Wissen auf den Gebieten energetischer und wirtschaftlicher Untersuchungen im Rahmen von Semesteraufgaben.

Der Nutzen für den Bezirk ist die energetische Feinanalyse der untersuchten Gebäude und entsprechende Vorschläge zur Veränderung des Energiemanagements bzw. zu baulichen Maßnahmen in und an den untersuchten Gebäuden, deren Umsetzung in die Planung der Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz einfließt.

In der Zusammenarbeit mit der FHTW erfolgt auch die Beteiligung an Forschungsprojekten oder Feldtesten.

So konnten Diplomarbeiten unterstützt oder auch die Teilnahme z.B. am Feldtest der GASAG zum Einsatz des Whisper-Gen Micro - KWK (JFE Degnerstraße) umgesetzt werden.

Die Zusammenarbeit wird fortgesetzt.

 

d) Die Nutzung erneuerbarer Energien aus Sonne, Wind, Erdwärme, Biomasse etc. kann durch das Bezirksamt durch genehmigungsrechtliche Vereinfachungen dem Wortsinn nach nicht unterstützt werden.

Das Baugenehmigungsrecht ist Landesrecht und damit in der Verantwortung des Senates.

Die Bauaufsicht des Bezirkes ist sich der Verantwortung für ökologische Bauweisen bewusst. Da eine der Kernaufgaben die Bauberatung darstellt, wird seit 2008 als zusätzlicher Service gleichzeitig eine ökologische Bauberatung angeboten.

Dabei wird mit potenziellen Bauherren und Architekten gemeinsam aus der Vielzahl von Möglichkeiten nach Wegen zum ökologischen Bauen - und damit eben auch zur Nutzung erneuerbarer Energien - unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen - gesucht.

Dazu ist zwar jedes Bauvorhaben als Einzelfall zu betrachten und zu prüfen, jedoch werden im Rahmen der bauaufsichtlichen Vorschriften nach Möglichkeit stets genehmigungsrechtliche Vereinfachungen aufgezeigt (Bsp.: welche Solaranlagen mit welcher Maximalgröße sind verfahrensfrei) bzw. wird der vorhandene Ermessensspielraum bei der Anwendung bauaufsichtlicher Vorschriften ausgeschöpft (z.B. kann bei geringfügigen genehmigungsbedürftigen Vorhaben - Solaranlage überschreitet die verfahrensfreie Maximalgröße - von der Erteilung einer Baugenehmigung abgesehen werden).

 

 

  1. Fortbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

 

Fortbildungen erfolgen in erster Linie als Informationen und Anleitungen für die jeweiligen Mitarbeiter und Nutzer in den verschiedenen Liegenschaften.

So erhalten die Hausmeister Informationen und Einweisungen durch die Energiebeauftragte über die geltenden Vorschriften zu Raumtemperaturen, die entsprechend den gültigen Anweisungen des Landes Berlin einzuhalten sind, aber auch Hinweise zur Anpassung der Parameter der Heizungsregler entsprechend der tatsächlichen Nutzungszeiten.

 

Für den Schulbereich finden Anleitungen im Zusammenhang mit Weiterbildungsveranstaltungen des unabhängigen Instituts für Umweltfragen (UfU e.V.) statt. Damit wird erreicht, dass durch gezieltes Nutzerverhalten Einsparungen erreicht werden können. Beispielhaft ist die Bildung von Energieteams in Schulen.

Der bezirkliche Wettbewerb "Coole Schule - prima Klima" sollte ebenfalls der Nutzersensibilisierung dienen; leider scheint sich in 2008 offenbar nur eine Schule am Wettbewerb zu beteiligen, so dass er mit Verweis auf den neuen Wettbewerb auf Landesebene ausgesetzt wird.

 

 

 

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  1. Qualitätssicherung

 

Der Qualitätssicherung dient vorliegender Bericht, die regelmäßige Bekanntmachung der Daten in den Fachbereichen des Bezirksamtes und deren Veröffentlichung.

 

Eine Auswertung der  Analyse der Energieverbräuche und der Kosten für ausgewählte Liegenschaften von 2005 bis 2007 wurde im Sommer den Abteilungen des BA vorgelegt und ist im Internet einsehbar (Anlage).

 

Die Schlussfolgerungen daraus sind kurz gefasst im Folgenden dargestellt:

Die Bezirksverwaltung Lichtenberg hat in den vergangenen Jahren große Anstrengungen unternommen, um die Verbrauche und dementsprechend die Bewirtschaftungskosten zu senken.

Eine weitere Reduzierung der Liegenschaften, d.h. des Flächenverbrauchs, insbesondere bei Bürodienstgebäuden und Schulen, ist derzeit nicht möglich, da die vorhandenen Einrichtungen für die Aufgabenerledigung benötigt werden.

Das bedeutet jedoch nicht, dass die weitere Flächenoptimierung bzw. Überlegungen z.B. zu Doppelnutzungen von Immobilien etc. unnötig sind.

 

Die künftigen Einsparpotentiale bestehen:

-          in der Fortführung eines effizienten Energiemanagements, das alle Maßnahmen für eine Verbesserung der Energiebilanz der Gebäude einschließt,

-          in einem wirksamen Nutzerverhalten, dass sich bewusst mit der Einsparung von Verbrauch und damit Kosten einschließlich des pfleglichen Umgangs mit den Gebäuden zeigt.

 

Energiemanagement/Verbesserung der Energiebilanz der Gebäude heißt

-          kurzfristige Anpassung der Anschlusswerte bei Aufgabe von Standorten oder veränderten Nutzungen;

-          Konzentration der Maßnahmen der baulichen Unterhaltung, der Investitionsmittel und der Fördermittel (UEP, SSSP etc.) auf die energetische Sanierung der Gebäude insbesondere Dach, Fassade und Fenster.

 

Exkurs

Die Verbesserung der Energiebilanz auf Grund von Baumaßnahmen kann am Bespiel der Sanierung der Schulen Sewanstr. 223 und Bernhard-Bästlein-Str. 58 dargestellt werden.

 

Sewanstraße 223

 

Kosten

Verbrauch

 

Kennwert

....

Heizung EUR/a

Heizung kWh/a

Anlagen Leistung in kW

Heizung kWh/m²a

2004

41.890,66

640.391

390

151,98

2005

49.011,61

782.008

390

185,58

2006

49.322,60

732.727

390

173,89

2007

47.463,65

589.781

370

139,97

 

 

Realschulen Vergleichswert EnEV

130

 

 

 

 

 

                                                                                                                                                          7

 

Mit Beginn der vorübergehenden Schließung in 2001 und der Sanierung der Turnhalle im Jahr 2002 wurde die Fernwärmeanschlussleistung von 480 kW auf 390 kW um den Wert der Turnhalle reduziert. Der Verbrauch reduzierte sich entsprechend. Eine Anpassung (Erhöhung) an den Wärmebedarf nach Beendigung der Baumaßnahme Turnhalle erfolgte nicht, da die Sanierung des Schulgebäudes unmittelbar bevor stand.

Erkennbar ist dies im höheren Wärmeverbrauch des Jahres 2005. Im Jahr 2006 erfolgte im Rahmen des SSSP eine Grundsanierung von Fassade, Fenster und Eingangstüren in der Schule. Im Jahr 2007 ist die Wirkung beider Sanierungsmaßnahmen erkennbar und entspricht einer Verbrauchsreduzierung von 42% zum Jahr 2001. Nach Abschluss der Schulgebäudesanierung wurde der Fernwärmeanschlusswert noch einmal angepasst und reduziert. Erst mit einer Sanierung des Mobilen Unterrichtsgebäudes könnten weitere Einsparungen erfolgen.

 

 

Bernhard-Bästlein-Straße 58

 

Kosten

Verbrauch

 

Kennwert

....

Heizung EUR/a

Heizung kWh/a

Anlagen Leistung in kW

Heizung kWh/m²a

2004

48.499,87

666.244

500

138,66

2005

49.279,90

616.233

500

128,25

2006

46.539,46

504.471

300

104,99

2007

36.853,53

433.083

300

90,14

 

 

Grundschulen Vergleichswert EnEV

150

 

Die Grundschule wurde bis zum Jahr 2005 saniert, Dach und Fassade wärmegedämmt und neue Fenster sowie Türen eingebaut. Dadurch wurde der Verbrauch um 35% gesenkt und die vorzuhaltende Wärmeleistung von 500 auf 300 kW reduziert. Die nebenstehende Turnhalle wird über den Fernwärmeanschluss mitversorgt und ist im Verbrauch enthalten.

 

 

Anlage

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Emmrich                                                                                                  Dr. Prüfer

Bezirksbürgermeisterin                                                                      Bezirksstadtrat für

                                                                                                                Wirtschaft und Immobilien

 

 


[1] Der Beschluss wird hier wegen seines Umfangs ausnahmsweise nicht im Wortlaut wiederholt; das BA beantwortet das Ersuchen im Gleichklang mit der Gliederung des Beschlusses der BVV vom 23.10.07.

 

 

 
 

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