Drucksache - DS/0216/VI
Das Bezirksamt wurde
ersucht, umgehend alle Maßnahmen zu
ergreifen, um die Schulwegsicherheit im Bereich der BIP-Kreativitätsschule
(Ehrlichstraße) zu erhöhen. Dabei soll geprüft werden,
ob nachstehende Maßnahmen zeitnah zu realisieren sind: -
Ausweisung als
Tempo-30-Zone -
Verlängerung der
Grünphase für Fußgänger an der Bedarfsampel Ehrlichstraße/Müritzstraße (von
8 s auf 15 s) -
Hinweis-Beschilderung
„Achtung Schulkinder“ -
Einsatz mobiler
Messgeräte Das Bezirksamt bittet
die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Die Ehrlichstraße ist Bestandteil des übergeordneten
Straßennetzes und liegt somit hinsichtlich straßenverkehrsbehördlicher
Anordnungen in der Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung,
Verkehrslenkung Berlin. Die Anträge auf Ausweisung als Tempo-30-Zone und
Verlängerung der Grünphase für Fußgänger an der Bedarfsampel von 8 auf 15
Sekunden wurden an die Verkehrslenkung Berlin zur Prüfung weitergeleitet. Zur Ausweisung einer Tempo-30-Zone verweist die
Verkehrslenkung Berlin (Fax vom 19. Juli 2007) auf ihre Stellungnahme vom 09.
Februar 2006: „Wie Sie sicherlich der Presse entnommen haben, hat
die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung nunmehr sämtliche
Hauptverkehrsstraßen dahingehend überprüfen lassen, ob aus Gründen der
Verkehrssicherheit, des Lärmschutzes und der Luftreinhaltung eine
Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h erforderlich ist. Hierzu zählte auch
die von Ihnen angesprochene Ehrlichstraße. Erfreulicherweise sind hier keine Auffälligkeiten
festgestellt worden, die eine Geschwindigkeitsbeschränkung zwingend geboten
erscheinen lassen. Im Berliner Stadtgebiet befinden sich ca. 70 % des
Straßennetzes in Tempo-30-Zonen. Diese wurden aufgrund einer flächendeckenden
Verkehrsplanung angeordnet und dienen vorrangig dem Schutz der Wohnbevölkerung,
der Fußgänger und der Radfahrer. Neben den verkehrsberuhigten Bereichen ist
aber ein leistungsfähiges Hauptverkehrsstraßennetz aufrechtzuerhalten. Für das
Funktionieren einer Stadt zu dem vorrangig auch der öffentliche
Personennahverkehr und der Wirtschaftsverkehr gehören, ist es jedoch
erforderlich, ein entsprechendes Straßennetz, auf dem 50 km/h gefahren werden
kann, anzubieten. Die Ehrlichstraße hat die Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h
behalten, weil der Charakter dieser Straße mit Straßenbahnverkehr, über den
einer reinen Erschließungsstraße hinausgeht. Es erscheint durchaus verständlich, dass Bewohner einer
Straße, auf der öffentlicher Personennahverkehr stattfindet, Maßnahmen zur
Verkehrsberuhigung fordern. In diesem Zusammenhang möchte ich Ihnen mitteilen,
dass sich für den Teil des o.g. Straßenzuges keine Problembereiche ergeben
haben, die eine Geschwindigkeitsbeschränkung erfordern würden. Auch nach der mir vorliegenden Verkehrsunfallstatistik ab
2003 haben sich keine Hinweise auf eine besondere Gefährdungslage ergeben. Ich versichere Ihnen, dass die Straßenverkehrsbehörde der
Verkehrslenkung Berlin stets um eine optimale Lösung der Verkehrsprobleme
bemüht ist.“ Die Verlängerung der Grünphase an der Bedarfsampel wurde mit
E-Mail vom 03.07.2007 mit folgender Begründung abgelehnt: „An der LZA Ehrlichstraße (Müritzstraße) ist eine
Verlängerung der Freigabezeit für Fußgänger von derzeit 10 s auf 15 s nicht
erforderlich. Die Sicherheit ist durch die Dauer der Freigabezeit nicht
beeinträchtigt und lässt sich durch eine Verlängerung auch nicht verbessern.
Ich sehe daher keine Notwendigkeit, die Signalzeitenprogramme überarbeiten zu
lassen.“ Die Hinweisschilder „Achtung Schulkinder“ wurden
im Bereich der BIP-Kreativitätsschule vom Amt für Bauen und Verkehr
aufgestellt. Geschwindigkeitsmessgeräte stehen dem Bezirk nicht zur
Verfügung. Das Amt für Bauen und Verkehr wird aber den zuständigen
Abschnitt der Polizei bitten, hier verstärkt Geschwindigkeitskontrollen
durchzuführen. Berlin, den
.08.2007 Emmrich Geisel Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat
für Stadtentwicklung, Bauen,
Umwelt und Verkehr |
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