Drucksache - DS/0937/V
Das Bezirksamt wird ersucht sich im Rat der Bürgermeister dafür einzusetzen, dass das Land Berlin gegenüber dem Bund für eine Härtefallregelung eintritt, nach der Sozialhilfe-empfangende und Bezieher/innen von Grundsicherung von der Praxisgebühr und den Zuzahlungen für Medikamente befreit werden. Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu
nehmen: Antragsgemäß hatte die Bezirksbürgermeisterin von
Berlin-Lichtenberg einen entsprechenden Tagesordnungspunkt für die Sitzung des
Rates der Bürgermeister am 16.09.2004 eingebracht. Nach Aussprache über die Besprechungsunterlagen fasste der
Rat der Bürgermeister folgenden Beschluss (Beschluss-Nr. 632/04 vom
16.09.2004): “Der Rat der Bürgermeister fordert den Senat auf, dafür
Sorge zu tragen, dass Berliner Bürger, die in Heimen leben und ab dem 1. Januar
2005 lediglich über den Barbetrag nach § 35 SGB XII verfügen, durch
Kostenübernahme der Zuzahlung für die Krankenbehandlung entlastet werden.” Berlin, den
Emmrich W.
Nünthel Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat |
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