Drucksache - DS/0937/V  

 
 
Betreff: Sozialhilfeempfangende von Kosten der Gesundheitsreform entlasten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die Linke.PDSBezirksamt
  BzStR BüDSoz,
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.04.2004 
29. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Soziales/Mieterinteressen Entscheidung
27.04.2004 
29. Sitzung in der V. Wahlperiode des Ausschusses Soziales/Mieterinteressen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
19.05.2004 
30. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
20.10.2004 
34. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag PDS PDF-Dokument
Änderungsantrag CDU PDF-Dokument
Beschlussempfehlung Soz/Miet PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht sich im Rat der Bürgermeister dafür einzusetzen, dass das Land Berlin gegenüber dem Bund für eine Härtefallregelung eintritt, nach der Sozialhilfe-empfangende und Bezieher/innen von Grundsicherung von der Praxisgebühr und den Zuzahlungen für Medikamente befreit werden.

 

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Antragsgemäß hatte die Bezirksbürgermeisterin von Berlin-Lichtenberg einen entsprechenden Tagesordnungspunkt für die Sitzung des Rates der Bürgermeister am 16.09.2004 eingebracht.

Nach Aussprache über die Besprechungsunterlagen fasste der Rat der Bürgermeister folgenden Beschluss (Beschluss-Nr. 632/04 vom 16.09.2004):

 

“Der Rat der Bürgermeister fordert den Senat auf, dafür Sorge zu tragen, dass Berliner Bürger, die in Heimen leben und ab dem 1. Januar 2005 lediglich über den Barbetrag nach § 35 SGB XII verfügen, durch Kostenübernahme der Zuzahlung für die Krankenbehandlung entlastet werden.”

 

 

Berlin, den

 

 

 

 

Emmrich                                                                     W. Nünthel

Bezirksbürgermeisterin                                              Bezirksstadtrat

 

 
 

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