Drucksache - DS/0885/V  

 
 
Betreff: Sondermittel der BVV - Kultur im Kiez - Wartenberger Konzerte
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion CDUBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
17.03.2004 
28. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Haushalt/Finanzen/Personal Entscheidung
07.04.2004 
31. Sitzung in der V. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt/Finanzen/Personal mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.04.2004 
29. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
18.08.2004 
32. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
AntragCDU PDF-Dokument
Beschlussempfehlung Haush/Fin/Pers PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Sondermittel der BVV – Kultur im Kiez – Wartenberger Konzerte

 

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die BVV hat in ihrem Beschluss vom 17. März 2004 der Evang. Kirchengemeinde Wartenberg/Malchow 880,00 Euro für die “Tage der Alten Musik” im Rahmen der Wartenberger Konzerte zur Verfügung gestellt.

Die Mittel wurden durch den Finanzservice am 30. 04.2004 im Kapitel 3721, Titel 686 10 eingestellt.

 

Nach Übergabe des Zuwendungsbescheides an die Evangel. Kirchengemeinde Wartenberg/Malchow und nach Eintritt der Bestandskraft bzw. durch die Übergabe einer Einverständniserklärung durch die Evangel. Kirchengemeinde sowie der Mittelabforderung erfolgte die Auszahlung der Zuwendungsmittel zweckgebunden für die Finanzierung des o. g. Projektes.

 

Der Nachweis der ordnungsgemäßen Verwendung der Zuwendung ist durch die Kirchengemeinde bis spätestens 31.12.2004 vorzunehmen.

 

10360 Berlin, den

 

 

 

 

Ch. Emmrich

 

 

 
 

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