Auszug - Vorhabenbezogener Bebauungsplan XVII-10-1 VE - Frühzeitige Beteiligungen; Arbeitstitel: „Hauptstraße 28 und 36“
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Das Bezirksamt verzichtete auf eine Vorstellung der Vorlage zur Kenntnisnahme.
In der Aussprache äußerten sich: − Frau Ziegler, die nach dem Hochpunkt fragte. Sie sieht den Hochpunkt kritisch. Er würde das Arbeitshaus abwerten. Sie fragte, mit welcher maximalen Höhe gebaut wird und nach dem Verkehrskonzept, der Versiegelung und dem ökologischen Ausgleich. − Herr Hudler, der fragte, ob der Vorhabenträger das Bebauungsplanverfahren weiter betreibt und auf einen geänderten Markt für Büroimmobilien hinwies.
Das Bezirksamt antwortete, dass: − ein Bebauungsplanverfahren notwendig ist, um in die Höhe zu bauen. (Herr Hönicke) − die verkehrliche Erschließung und der ökologische Ausgleich im weiteren Lauf des Verfahrens geklärt werden. (Herr Hönicke) − das Plangebiet bau- und planungsrechtlich im Verbund mit dem Gewerbe- und Kraftwerksgelände betrachtet wird. (Herr Güttler-Lindemann) − ein Interesse des Vorhabenträgers, das Verfahren zu betreiben, erkennbar ist. (Herr Güttler-Lindemann)
Der Ausschuss nahm die Drucksache zur Kenntnis. |
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