Drucksache - DS/0640/IX  

 
 
Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplan XVII-10-1 VE - Frühzeitige Beteiligungen; Arbeitstitel: „Hauptstraße 28 und 36“
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:stellv. BzBm/BzStRStadtBüDArb 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
19.01.2023 
14. Sitzung in der IX. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Ökologische Stadtentwicklung, Mieter:innenschutz und Facility Management Entscheidung
09.02.2023 
21. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung, Mieter:innenschutz und Facility Management vertagt   
13.04.2023 
23. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung, Mieter:innenschutz und Facility Management zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK PDF-Dokument
VzK - Anlage 1 PDF-Dokument
VzK - Anlage 2  

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

a)   das Ergebnis der Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch im vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Verfahren XVII-10-1 VE.

 

Anlage 1: Räumlicher Geltungsbereich

Anlage 2: Auswertung und Ergebnis

 

b) entsprechend den vorhergenannten Ergebnissen das vorhabenbezogene Bebauungsplan-Verfahren XVII-10-1 VE weiterzuführen und die Behörden, die Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks und des Nachbarbezirks Treptow-Köpenick gemäß § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch zu beteiligen.

 

c) mit der Durchführung des Beschlusses zu b) den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen.

 

d) die Vorlage in der beiliegenden Fassung der BVV zur Kenntnis zu geben.

 

 

Begründung:

Im Rahmen der Abwägung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Verfahren XVII-10-1 VE sind fünf Stellungnahmen nicht in die Abwägung eingeflossen. Um diesen Sachverhalt im Sinne der Rechtssicherheit zu korrigieren, wurde das Ergebnis der Abwägung um diese fünf Stellungnahmen ergänzt und erneut zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

 
 

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