Auszug - Mehr Stellen und Räume für die Wohnungsämter, um die Bürger*innen schnellstmöglich weiter zu entlasten  

 
 
12. Sitzung in der IX. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin
TOP: Ö 5.20
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Datum: Do, 17.11.2022 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:05 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Max-Taut-Aula
Ort: Fischerstraße 36, 10317 Berlin
DS/0431/IX Mehr Stellen und Räume für die Wohnungsämter, um die Bürger*innen schnellstmöglich weiter zu entlasten
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion SPDBezirksamt
  BzStR StadtBüDArbFM,
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
 
Wortprotokoll
Beschluss

Der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt/Personal und GO, den Antrag zur Beschlussfassung der Fraktion der SPD anzunehmen, wurde ohne Aussprache zugestimmt.

 


Beschluss:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber dem Senat für zusätzliche Stellen für das Wohnungsamt einzusetzen, um den Bereich für den zu erwartenden Anstieg der Wohngeldanträge personell zu verstärken, damit in der aktuellen Energie-Krise mehr Lichtenberger*innen entlastet werden können. Zudem wird das Bezirksamt ersucht, die räumlichen Mehrbedarfe aufgrund des Personalaufwuchs abzubilden bzw. mit der Senatsverwaltung zu klären, wie diese Bedarfe abgedeckt werden können. Hierbei sind ebenfalls Home-Office-Lösungen zu überprüfen.

 

Bei der Einstellung soll beachtet werden, dass die Einarbeitungszeit so mitgeplant wird, dass die neuen Mitarbeiter*innen vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes zur Verfügung stehen.

 

Weiterhin soll sich das Bezirksamt beim Senat dafür einsetzen, dass eine berlinweite Einstellungsinitiative für die Wohnungsämter ins Leben gerufen und geprüft wird, ob für die Bearbeitung der Wohngeldanträge Personal aus anderen Bereichen der Verwaltung - zumindest zeitweise- abgeordnet werden kann. Hierbei dürfen jedoch nicht andere Bürger*innen-Dienste negativ betroffen sein und eine Verlängerung von Antragsbearbeitungen muss ausgeschlossen bleiben.

 
 

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