Auszug - Energiekostenhilfe für Sportvereine  

 
 
10. Sitzung in der IX. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin
TOP: Ö 14.9
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Beschlussart: mit Änderungen in der BVV beschlossen
Datum: Do, 22.09.2022 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Max-Taut-Aula
Ort: Fischerstraße 36, 10317 Berlin
DS/0416/IX Energiekostenhilfe für Sportvereine
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion CDUBezirksamt
  BzStRin SchulSpoFM,
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
 
Wortprotokoll
Beschluss

Der Antrag zur Beschlussfassung der Fraktion der CDU wurde zusammen mit dem hierzu eingereichten Änderungsantrag der Fraktion der SPD aufgerufen.

 

Frau Röhr (Fraktion der CDU) begründete den Antrag zur Beschlussfassung der Fraktion der CDU.

 

Herr Einenkel (Fraktion der SPD) begründete den Änderungsantrag seiner Fraktion.

 

Herr Drewes (Fraktion der AfD) beantragte die Überweisung federführend in den Ausschuss für Haushalt/Personal und GO sowie mitberatend in den Ausschuss für Schule und Sport.

 

Frau Röhr (Fraktion der CDU) erklärte die Übernahme des Änderungsantrages der Fraktion der SPD.

 

Herr Dr. Gührs (Fraktion der SPD) sprach sich gegen eine Überweisung in den Ausschuss für Haushalt/Personal und GO aus.

 

Gegen eine Blockabstimmung der beantragten Überweisungen gab es keinen Widerspruch.

 

Die Überweisungen wurden einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion der AfD abgelehnt.

 

Der durch die Übernahme des Änderungsantrages der Fraktion der SPD geänderte Antrag zur Beschlussfassung der Fraktion der CDU wurde mehrheitlich angenommen.


Beschluss:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, Vereine, Träger und Einrichtungen über Möglichkeiten der Unterstützung bei finanziellen Problemen und drohenden unverschuldeten Zahlungsschwierigkeiten aufgrund der Energiekostensteigerungen zu informieren.

 

Außerdem wird das Bezirksamt ersucht zu prüfen, inwiefern es selbst Träger der sozialen Daseinsfürsorge, (Sport-)Vereine und Einrichtungen, die mit den steigenden Energiekosten konfrontiert sind und diese nicht selbst tragen können, unterstützen kann. Das Bezirksamt wird ferner ersucht, die von den betroffenen Vereinen, Trägern und Institutionen gemeldeten Bedarfe zu bündeln und an die zuständige Senatsverwaltung weiterzugeben.

 

Zudem soll sich das Bezirksamt dafür einsetzen, dass der Senat zeitnah über die Modalitäten einer finanziellen Unterstützung informiert.

 

 
 

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