Auszug - Entwurf des Bezirkshaushaltsplanes Lichtenberg von Berlin für die Haushaltsjahre 2022/23  

 
 
6. Sitzung in der IX. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin
TOP: Ö 10.1
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Beschlussart: mit Änderungen in der BVV beschlossen
Datum: Do, 17.03.2022 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:05 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Max-Taut-Aula
Ort: Fischerstraße 36, 10317 Berlin
DS/0132/IX Entwurf des Bezirkshaushaltsplanes Lichtenberg von Berlin für die Haushaltsjahre 2022/23
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtFraktion AfD
Verfasser:BzBm/PersFinWiKult 
Drucksache-Art:Dringliche Vorlage zur BeschlussfassungÄnderungsantrag
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Herr Dr. Gührs (Fraktion der SPD) begründete als Vorsitzender des Ausschusses für Haushalt/Personal und GO die Dringliche Beschlussempfehlung.

 

Frau Starke-Kleese (Fraktion der AfD) begründete die zwei Änderungsanträge der Fraktion der AfD.

 

Im Rahmen der Aussprache äußerten sich:

 

  • Herr Wolf (Fraktion DIE LINKE.),
  • Herr Einenkel (Fraktion der SPD),
  • Herr Niedworok (Fraktion DIE LINKE.).

 

Frau Dr. Ingenbleek (Fraktion der SPD) beantragte folgende Ergänzung der Beschlussempfehlung im Punkt 3.20:

 

Wenn sich mehr Schulen für die Teilnahme am Schüler*innenHaushalt bewerben als durch die vorgesehenen Summen gedeckt (vgl. Einzelplan 37 / Titel 53403), soll der restliche Bedarf aus Mitteln der Haushaltswirtschaft finanziert werden.

 

 

Für das Bezirksamt nahm Herr Grunst, Bezirksbürgermeister und Bezirksstadtrat für Personal, Finanzen, Wirtschaft und Kultur, Stellung.

 

Auf Antrag der Fraktion DIE LINKE. wurde die Sitzung für eine interne Beratung der Fraktion für fünf Minuten unterbrochen.

 

Wiedereintritt in die Tagung erfolgten die Abstimmungen.

 

Der Änderungsantrag der Fraktion der AfD zum Kapitel 3640, Titel 71500, Investitionsprojekt KuBiZ, wurde mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion der AfD abgelehnt.

 

Der Änderungsantrag der Fraktion der AfD zum Kapitel 4000, Titel 71500 und Titel 71600, Projekt Grundinstandsetzung der Kultschule nebst Freianlagen, Sewanstraße 43, wurde merheitlich gegen die Stimmen der Fraktion der AfD abgelehnt.

 

Der Änderungsantrag der BVO Dr. Anja Ingenbleek (Fraktion der SPD), die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Personal im Punkt 3.20 um den Satz

 

Wenn sich mehr Schulen für die Teilnahme am Schüler*innenHaushalt bewerben als durch die vorgesehenen Summen gedeckt (vgl. Einzelplan 37 / Titel 53403), soll der restliche Bedarf aus Mitteln der Haushaltswirtschaft finanziert werden.

 

zu ergänzen, wurde mehrheitlich abgelehnt.

 

 

Die Dringliche Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt/Personal und GO zu den Vorlagen zur Beschlussfassung des Bezirksamtes – DS/0132/IX und DS/0147/IX – wurde mehrheitlich angenommen.

 

 


Beschluss:

 

1. Entwurf des Bezirkshaushaltsplanes Lichtenberg von Berlin für das Haushaltsjahr 2022 mit

 Einnahmen in Höhe von 928.435.300 €,

 Ausgaben in Höhe von 928.435.300 € und

 Verpflichtungsermächtigung von 124.414.800 €

einschließlich Stellenplan und Vorbericht und

 

2. Entwurf des Bezirkshaushaltsplanes Lichtenberg von Berlin für das Haushaltsjahr 2023 mit

 Einnahmen in Höhe von 939.884.900 €,

 Ausgaben in Höhe von 939.884.900 € und

 Verpflichtungsermächtigung von 164.740.000 €

einschließlich Stellenplan und Vorbericht.

3. In Bezugnahme auf den durch das Bezirksamt vorgelegten Haushaltsplanentwurf sowie die Nachschiebeliste beschließt die BVV folgende Änderungen rsp. Konkretisierungen:

 

3.1 Für die Anschaffung und Wartung von Dialogdisplay (DS/0118/IX) sollen in 2022 und 2023 jeweils zusätzliche 75.000 € im Titel 3800/52101 zur Verfügung gestellt werden. Ein Ausgleich erfolgt aus dem Titel 4500/97203 (Pauschale Minderausgaben).

 

3.2 In 2022 und 2023 werden für das Straßen- und Grünflächenamt jährlich weitere 50.000 € und für das Stadtentwicklungsamt jährlich weitere 150.000 € für Gutachten zur Verfügung gestellt. Ein Ausgleich erfolgt über die zu erwartenden Einnahmen bei den sogenannten Sprintermitteln.

 

3.3 Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei den laufenden Nachverhandlungen mit der Senatsverwaltung für Finanzen zum Doppelhaushalt dafür einzusetzen, dass die bezirkliche Grünflächenunterhaltung um jährlich 200.000 € erhöht wird. Sollte dies nicht erfolgreich sein, soll dies im Rahmen der Haushaltswirtschaft mit Ausgleich aus anderen Ausgabetiteln erfolgen.

 

3.4 Das Bezirksamt wird ersucht, Mittel aus dem Titel 3300/53104 (Begegnungen, politische Bildungsarbeit, Gruppenfahrten) im Jahr 2022 auch explizit für den Erhalt der Städtepartnerschaft mit Kaliningrad im Sinne des Friedens und der Völkerverständigung nach Beendigung des Krieges zu verwenden. Zudem wird der Ansatz im Jahr 2023 um 29.500 € mit dem Ziel erhöht, sich um eine neue Städtepartnerschaft mit einer ukrainischen Gemeinde zu bemühen. Ein Ausgleich erfolgt aus dem Titel 4500/97203 (Pauschale Minderausgaben).

 

3.5 Zur Umsetzung der Drucksache DS/2052/VIII wird ein neuer Haushaltstitel (3360/68462) zur Finanzierung des Präventionsbudgets eingerichtet. Hieraus werden in 2022 und 2023 jährlich 5.000 € für den Druck von Informationsbroschüren, die auf Leistungen nach SGB XII hinweisen und in Arztpraxen verteilt werden, 5.000 € zur Versorgung Bedürftiger mit Verbandsmaterial und Medikamenten im Tagestreff Weitlingstraße und 10.000 € für das Projekt „Beweg Dich schlau!“ der Felix Neureuther Stiftung (Das Projekt wendet sich an Kinder von sechs bis zwölf Jahren und soll mit sportlichen Übungen die Gehirnhälften synchronisieren, die Konzentration fördern, Haltungsschäden korrigieren und spielerisch die Leistungsfähigkeit steigern) zur Verfügung gestellt. Zusätzlich werden im Jahr 2022 10.000 € und im Jahr 2023 27.500 € bereitgestellt, um o.g. Drucksache umzusetzen. Ein Ausgleich erfolgt aus dem Titel 4500/97203 (Pauschale Minderausgaben).

 

3.6 Das Bezirksamt wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass aus dem Programm „Stark trotz Corona“ in 2022 und 2023 jährlich zusätzlich 25.000 € für wohnortnahe Ferienmaßnahmen zur Verfügung gestellt werden. Sollte dies nicht erfolgreich sein, soll dies im Rahmen der Haushaltswirtschaft mit Ausgleich aus anderen Ausgabetiteln erfolgen.

 

3.7 Für die Verstetigung des Kultursommers (DS/0152/IX und DS/0142/IX) wird in 2022 und 2023 der Titel 3630/68617 (Sonstige Zuschüsse für konsumtive Zwecke in den Bereichen Jugend, Bildung, Kultur und Wissenschaft) um jährlich 50.000 verstärkt. Ein Ausgleich erfolgt aus dem Titel 4500/97203 (Pauschale Minderausgaben).

 

3.8 Der Fonds für Erinnerungskultur (DS/0150/IX) wird gestärkt und in 2022 und 2023 der Titel 3630/51140 (Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände) um jährlich 5.000 verstärkt. Ein Ausgleich erfolgt aus dem Titel 4500/97203 (Pauschale Minderausgaben).

 

3.9 Für die bezirkliche Mieter:innenberatung werden in 2023 im Titel 4200/54010 (Dienstleistungen) zusätzlich 95.000 € zur Verfügung gestellt. Ein Ausgleich erfolgt über die zu erwartenden Einnahme bei den sogenannten Sprintermitteln.

 

3.10 Für die Schuldner:innenberatung (DS/0151/IX) werden in 2022 und 2023 im Titel 3910/68420 (Zuschüsse an freie Träger für Insolvenzberatung) jährlich zusätzlich 25.000 € zur Verfügung gestellt. Ein Ausgleich erfolgt aus dem Titel 4500/97203 (Pauschale Minderausgaben).

 

3.11 Für die Kofinanzierung für die wortlaut Sprachwerkstatt (DS/0065/IX) werden in 2022 12.000 € und in 2023 29.000 € zusätzlich zur Verfügung gestellt. Hierfür ist der Titel 4010/68406 (Zuschüsse an soziale oder ähnliche Einrichtungen) entsprechend zu verstärken. Ein Ausgleich erfolgt aus dem Titel 4500/97203 (Pauschale Minderausgaben).

 

3.12 Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei den laufenden Nachverhandlungen mit der Senatsverwaltung für Finanzen zum Doppelhaushalt, dafür einzusetzen, dass zwei weitere Stellen für das mobile Bürgeramt (inkl. notwendiger Sachmittel und IT-Ausstattung) finanziert werden. Sollte dies nicht erfolgreich sein, soll dies im Rahmen der Haushaltswirtschaft mit Ausgleich aus anderen Ausgabetiteln erfolgen (89.000 € in 2022 und 190.000 € in 2023) – DS/0148/IX.

 

3.13 Zur Finanzierung des Projektes Alpha-Bündnis (s. DS/2051/VIII) wird in 2022 und 2023 der Titel 3610/68617 (Sonstige Zuschüsse für konsumtive Zwecke in den Bereichen Jugend, Bildung, Kultur und Wissenschaft) eingerichtet und mit jährlich 70.000 € ausgestattet. Ein Ausgleich erfolgt aus dem Titel 4500/97203 (Pauschale Minderausgaben).

 

3.14 Für die Umsetzung der DS/2226/VIII (Freier Zugang zu Menstruationsartikeln in Lichtenberg) wird in 2023 der Titel 4500/97110 (Verstärkungsmittel) um 27.500 € verstärkt. Die Umsetzung erfolgt auf Basis einer noch zu klärenden Verteilung auf die OE im Rahmen der Haushaltswirtschaft. Ein Ausgleich erfolgt aus dem Titel 4500/97203 (Pauschale Minderausgaben).

 

3.15 Das Bezirksamt wird ersucht, für das Rathaus Lichtenberg Hörstationen (DS/0054/IX) zu entwickeln. Zur Finanzierung wird in 2023 der Ansatz im Titel 3630/54010 (Dienstleistungen) um 15.000 € verstärkt. Ein Ausgleich erfolgt aus dem Titel 4500/97203 (Pauschale Minderausgaben).

 

3.16 Für die Einberufung eines Klimateams und eines Klimabeirates wird in 2022 und 2023 der Titel 3300/54010 (Dienstleistungen) um jeweils 30.000 € verstärkt. Das Bezirksamt wird gebeten, für die Umsetzung den zuständigen Fachausschuss einzubinden. Ein Ausgleich erfolgt aus dem Titel 4500/97203 (Pauschale Minderausgaben).

 

3.17 Es wird eine zusätzliche Stelle (1 VZÄ) für die Bekämpfung und Prävention von Kinderarmut eingerichtet. Hierfür wird der Titel 4500/97110 (Verstärkungsmittel) in 2022 und 2023 jährlich um 70.000 € verstärkt. Die Umsetzung erfolgt in der Haushaltswirtschaft nach Klärung der Zuordnung der dann einzurichtenden BePo. Ein Ausgleich erfolgt aus dem Titel 4500/97203 (Pauschale Minderausgaben).

 

3.18 Es wird eine zusätzliche Stelle (1 VZÄ) Antidiskriminierungsbeauftragte:r für Schulen (DS/0131/IX) eingerichtet. Die Umsetzung erfolgt in der Haushaltswirtschaft durch Einrichten einer Beschäftigungsposition. Diese wird im Amt für Schule und Sport angesiedelt. Hierfür wird der Titel 3700/42801 (Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten) in 2023 um 70.000 € verstärkt. Ein Ausgleich erfolgt aus dem Titel 4500/97203 (Pauschale Minderausgaben).

 

3.19 Für die besser Beteiligung von Kindern und Jugendlichen wird in 2022 und 2023 der Titel 3360/67103 (Angebote der Jugendarbeit und des Schutzes von Kindern und Jugendlichen nach dem SGB VIII in Form von Leistungsverträgen) um jährlich 10.000 € verstärkt. Das Bezirksamt wird gebeten, für die Umsetzung den zuständigen Fachausschuss einzubinden. Ein Ausgleich erfolgt aus dem Titel 4500/97203 (Pauschale Minderausgaben).

 

3.20 Der Titel 3700/53403 (Ausgaben für den Schülerinnen- und Schülerhaushalt) wird in 2022 und 2023 um jeweils 15.000 € verstärkt. Ein Ausgleich erfolgt aus dem Titel 4500/97203 (Pauschale Minderausgaben).

 

3.21 Um eine Gebärden- und Schriftdolmetschung (DS/0149/IX) aller Plenarsitzungen der Bezirksverordnetenversammlung zu gewährleisten (inkl. einer Übertragung durch den Livestream) wird der Titel 3100/54010 (Dienstleistungen) in 2022 um 7.500 € und in 2023 um 12.000 € verstärkt. Das Bezirksamt wird gebeten, gemeinsam mit dem BVV-Büro die Nachfrage und Nutzung im Sommer 2023 zu evaluieren. Ein Ausgleich erfolgt aus dem Titel 4500/97203 (Pauschale Minderausgaben).

 

3.22 Der Titel 3100/41202 (Aufwendungen für Bezirksverordnete) wird in 2022 und 2023 um jeweils 22.000 € verstärkt. Die Erläuterung wird gemäß der Stellungnahme durch den Vorstand der BVV angepasst. Ein Ausgleich erfolgt aus dem Titel 4500/97203 (Pauschale Minderausgaben).

 

3.23 Der Titel 3100/68401 (Zuschüsse an Fraktionen und Gruppen) wird in 2022 und 2023 um jeweils auf 108.000 € verstärkt. Die Erläuterung wird gemäß der Stellungnahme durch den Vorstand der BVV angepasst. Ein Ausgleich erfolgt aus dem Titel 4500/97203 (Pauschale Minderausgaben).

 

3.24 Der Titel 3800/52101 (Unterhaltung des Straßenlands) sollen die zusätzlich zur Verfügung gestellten Mittel i.H.v. 1.000.000 € für die von der BVV bereits beschlossenen Anträge zur Unterhaltung des Straßenlands eingesetzt werden. Das Bezirksamt wird gebeten, den zuständigen Fachausschuss über die entsprechenden Maßnahmen zu unterrichten.

 

3.25 Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber der Senatsverwaltung für Finanzen dafür einzusetzen, dass die bezirklichen Mittel für den Integrationsfonds nicht abgesenkt werden und mindestens in der gleichen Höhe wie bisher fortgeführt werden können.

 

3.26 Dem Bezirkssportbund werden für die Unterstützung der Lichtenberger Vereine 20.000 € zur Verfügung gestellt. Dafür wird der Titel 3715/68432 (Zuschüsse für besondere soziale Projekte) in 2022 und 2023 um jeweils 19.000 € verstärkt. Ein Ausgleich erfolgt aus dem Titel 4500/97203 (Pauschale Minderausgaben).

 

4. Die Abteilungen des Bezirksamtes, in denen zurzeit Produktbereiche angesiedelt sind, welche Defizite verursachen, werden ersucht, Ende 2022 der BVV Konzeptionen zur mittel- und langfristigen Entwicklung der jeweiligen Produkte vorzulegen mit dem Ziel, die Defizite aufzuheben oder mindestens zu reduzieren.

 

5. Die ebenfalls den Entwurf des Bezirkshaushaltsplanes 2022/2023 betreffenden nachfolgenden Drucksachen sind mit dieser Beschlussempfehlung erledigt. Es erfolgt zu diesen Drucksachen keine gesonderte Beschlussempfehlung:

 

DS/0054/IX

Ist Teil dieser Beschlussempfehlung Lichtenberg.

DS/0065/IX

Ist Teil dieser Beschlussempfehlung Lichtenberg.

DS/0118/IX

Ist Teil dieser Beschlussempfehlung Lichtenberg.

DS/0131/IX

Ist Teil dieser Beschlussempfehlung Lichtenberg.

DS/0142/IX

Ist Teil dieser Beschlussempfehlung Lichtenberg.

DS/0148/IX

Ist Teil dieser Beschlussempfehlung Lichtenberg.

DS/0149/IX

Ist Teil dieser Beschlussempfehlung Lichtenberg.

DS/0150/IX

Ist Teil dieser Beschlussempfehlung Lichtenberg.

DS/0151/IX

Ist Teil dieser Beschlussempfehlung Lichtenberg.

DS/0152/IX

Ist Teil dieser Beschlussempfehlung Lichtenberg.

 

6. Das Bezirksamt wird ersucht eine Plausibilitätsprüfung des von der BVV beschlossenen Bezirkshaushaltsplanes 2022/2023 vorzunehmen und ggf. offensichtliche Unrichtigkeiten zu berichtigen.

 

 

 
 

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