Auszug - Vorstellung des Tätigkeitsbereiches der Amtsärztin/des Amtsarztes und des Hygienebereich von Frau Ute Geuß-Fosu, Fachärztin für öffentliches Gesundheitswesen, Amtsleitung kommissarisch/Fachbereitsleitung Hygiene und Infektionsschutz  

 
 
17. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Gesundheit
TOP: Ö 5
Gremium: Gesundheit Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 08.10.2019 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 20:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Lichtenberg, Raum 223/224 (nicht barrierefrei)
Ort: Möllendorffstraße 6, 10367 Berlin
 
Wortprotokoll

Wird als Anlage beigefügt.

Diskussion:

Herr Drobisch (CDU) fragt, ob die Krankenhaus-Aufsicht angemeldet erscheint oder nicht. Frau Geuß-Fosu erwidert, dass eine Anmeldung erfolgt, damit die Abläufe im Krankenhaus möglichst wenig beeinträchtigt werden. Desweiteren ist bei solchen Kontrollen die Anwesenheit eines Oberarztes, der Stationsschwester, eines Technikers und einer Hygienefachkraft erforderlich, was ohne Anmeldung nicht gewährleistet ist. Bei konkreten Anlässen kann aber auch ohne Anmeldung kontrolliert werden. Die Aufsicht über die Heime obliegt dem Land Berlin und ist dem LaGeSo (Landesamt für Gesundheit und Soziales) zugeordnet.

 

Frau Müller (BD) fragt nach Kontrolle von Einrichtungen des ambulanten Operierens. Frau Geuß-Fosu teilt mit, dass sie weder von der KV noch vom LaGeSo Informationen erhält, was als problematisch anzusehen ist. Dr. Radtke (AfD) stellt klar, dass für die Meldung von Praxen ambulanten Operierens die Ärztekammer Auskunft geben müsste. Für den zahnärztlichen Bereich erfolgen die Praxisbegehungen und Hygienekontrollen im Auftrag des Landes Berlin durch den BuS-Dienst (Betriebsärztliche und Sicherheitstechnische Beratung) der Zahnärztekammer, was hervorragend funktioniert und die öffentliche Verwaltung entlastet.

Frau Haack (Seniorenvertretung Lichtenberg) ergänzt, dass die Kontrolle der Verbreitung von MRSA in Lichtenberger Krankenhäusern zur Zufriedenheit ausgefallen ist.

 

Frau Geuß-Fosu berichtet auf Anfrage, dass die Kontrolle von Leichenhallen bei Eröffnung und anlassbezogen erfolgt.

 

Frau Fritsche  (Seniorenvertretung Lichtenberg) fragt nach der Kontrolle des Gesundheitsamtes bei Mäusebefall. Frau Geuß-Fosu antwortet, dass bei Mäusebefall die Schädlingsbekämpfung zuständig ist. Das Gesundheitsamt schreitet bei Rattenbefall ein.

 

Ausdruck vom: 03.12.2019

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Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Präsentation_AÄ_Hyg_2019 (1060 KB) PDF-Dokument (641 KB)    
 
 

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