Auszug - Bericht des Bezirksamtes
In der letzten Sitzung des Ausschusses wurde von den Vorkaufsrechtsfällen in der
informiert. Für die Kernhoferstr. hat das BA beschlossen das Vorkaufsrecht auszuüben und für die Irenenstraße hat die Howoge die Bereitschaft zum Kauf erklärt. 3 neue Vorkaufsfälle liegen dem BA jetzt vor:
Die Fristen laufen am 13. Mai ab und die Howoge hat bereits erklärt, diese Objekte nicht kaufen zu wollen. Das BA wird sich nun an die Gewobag wenden. Der dritte Fall ist ein selbst bewohntes Einfamilienhaus in der Fischerstr. Hier wird das BA das Vorkaufsrecht nicht wahrnehmen.
Die Weiterbearbeitung der Bebauungsplanverfahren für das Gewerbegebiet Herzbergstraße soll entsprechend dem Rahmenplan auf der Grundlage des künftigen StEP Wirtschaft erfolgen. Dieser soll im Sommer 2019 vorliegen. Für den Bauherrenpreis werden die Objekte im Rathaus ausgestellt und können begutachtet werden. Das Publikumsvoting läuft bis zum 31.März, am 2. April trifft sich die Jury und am 5. April um 13.00 Uhr erfolgt die Preisverleihung im Ratssaal. Der Bebauungsplanentwurf für den Gewerbepark Buchberger Straße liegt nun vor und liegt noch bis zum 25. April zur Begutachtung und Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im Fachbereich Stadtplanung aus.
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