Auszug - DS/1036/VIII: Bebauungsplan XVII-5a-1 – Aufstellungsbeschluss; Arbeitstitel: Hauptstraße 3A
Herr Hudler fragt zum Vorhabengebiet. Hier soll eine Kita erweitert werden. Ein Bebauungsplan ist bereits festgesetzt und die Kita soll in eine festgesetzte Grünfläche hinein entstehen. Hierzu muss eine Endwidmung über den Weg des Bebauungsplanes vorgenommen werden. Derzeit steht auch eine Frage nach dem Ausgleich für das Grün noch offen.
Herr Pagel schlägt vor das Grundstück südlich des S-Bahnhofes Rummelsburg hierfür zu nutzen. Frau Feige berichtet, dass das in Rede stehende Grundstück bereits Gegenstand eines Antrages war und in fremdem Eigentum steht. Herr Pohle fragt, ob eine Ausgleichszahlung möglich ist. Der Ausgleich steht erst nach der Frage der Umwidmung an. Herr Schaefer fragt über die Wirkung des Planungsrechts und des öffentlichen Interesses. Der festgesetzte Bebauungsplan habe bereits Rechtskraft als Verordnung.
Herr Mascheck stellt den Alternativplan der Aktivistengruppe B-Plan Ostkreuz kurz vor und gibt zu bedenken, dass darin auch eine „Bildungslandschaft“ vorgesehen sei. Prof. Hofmann macht darauf aufmerksam, dass die Fläche nicht identisch mit der des Bebauungsplanes XVII-4 sei. |
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