Auszug - Änderung § 32 - Behandlung Großer Anfragen
Vorschlag der Fraktion DIE LINKE. wieder die alte Formulierung aus der letzten Wahlperiode zu übernehmen.
§ 32 (1): Jede Fraktion und jeder/jede Verordnete kann in einer Sitzung der BVV nur eine Große Anfrage stellen.
Abstimmungsergebnis: Ja: 8 / Nein: 0 / Enthaltung: 0 |
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