Auszug - Baumfällungen in Lichtenberg  

 
 
7. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Umwelt und Klimaschutz
TOP: Ö 6
Gremium: Umwelt und Klimaschutz Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 07.11.2018 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 21:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Lichtenberg, Raum 114 (barrierefrei)
Ort: Möllendorffstr. 6, 10367 Berlin
 
Wortprotokoll

Herr Masius, Leiter des Amtes für Umwelt und Natur, erläutert die Vorgehensweisen bei Baumfällungen auf öffentlichem und privatem Grund, dazu gibt er 2 Schriftstücke aus (siehe Protokollanhang).

Für die Bearbeitung auf privaten Flächen gibt es 3 zertifizierte Mitarbeiter.

Die Frist für Ersatzpflanzung beträgt ein Jahr, ein Ersatzpflanzungskataster ist nicht geplant.

 

Für die Bearbeitung der öffentlichen Flächen gibt es 2 zertifizierte Mitarbeiter. Außerdem gibt es 6 Baumkontrolleure, diese werden bei der Begutachtung von den Gärtnern unterstützt.

Für die Wertermittlung wurde im Bezirk eine Methode gewählt, die mehr Nachpflanzungen vorsieht, da erweiterte Kriterien angesetzt werden.

Ein Kataster für leere Baumstandorte wird geführt.

Im Bezirk gibt es ca. 70.000 Bäume auf öffentlichen Flächen, davon stehen 30.000 an Straßen und Plätzen und 40.000 in den Grünflächen. Bei genauer Umsetzung der Vorgaben wären es 10.000 Bäume weniger, es wird oft zu Gunsten des Baumes entschieden.

 

Nachfragen

Herr Faetke: Nach welcher Methode werden die Ausgleichsabgaben ermittelt?

Antwort: Entsprechend der BaumschutzVO, dabei haben Nachpflanzungen den Vorrang, Ersatzleistung ist erst zulässig, wenn keine Nachpflanzung möglich ist.

 

Frau van der Wall: Wohin kommen die Ersatzpflanzungen?

Antwort: Möglichst auf das Grundstück, wo die Fällung stattfand.

 

Frau Kitzmann: Wird auch für baumbewohnende Arten Ersatz gefordert?

Antwort: nein

 

Herr Hudler: Wie sind die Voraussetzungen für Naturdenkmale und welche Folgen ergeben sich daraus?

Antwort:  Das wird in der Verordnung zum Schutz von Naturdenkmalen geregelt

https://www.berlin.de/senuvk/natur_gruen/naturschutz/downloads/rechtsgrundlagen/landesvo/nd/nd01.pdf.

Herr Rossmann: Gibt es Ersatzpflanzungen für Sturmschäden?

Antwort: Nein, es ist niemand da, der dafür verantwortlich gemacht werden kann, für Altersabgänge gilt das selbe. Die Zumessung für Personal ist zu gering.

 

Frau Van der Wall: Werden auch die Klimaanforderungen für baumgebundene Fauna bei den Ersatzpflanzungen beachtet?

Antwort: Es gibt im Senat eine Arbeitsgruppe, die sich mit dem Baumklima befasst.

 

Frau Wenk: Wie läuft die Zusammenarbeit mit der Stadtbaumkampagne?

Antwort: Sehr gut, im nächsten Jahr werden wieder neue Standorte ausgesucht. Die Pflege wird von der Stadtbaumkampagne für 2 Jahre übernommen.

 

Herr Fischer: Wie hoch ist die Ausfallquote bei Nachpflanzungen und wird das kontrolliert?

Antwort: Für Ausfälle gibt es viele Gründe, es werden stets Regressansprüche geprüft.

 

Frau Wenk: Wie viele Wassersäcke wurden wegen der Trockenheit 2018 angeschafft und sind weitere Anschaffungen geplant?

Antwort: Die Zahl wird nachgereicht, wenn der Haushalt es zulässt, werden 2019 weitere angekauft.

 

Herr Faetke: Ist das Sterben der Eschen durch den Baumpilz auch in Lichtenberg verbreitet?

Antwort: Verweis auf die Beantwortung der KA 0216/VIII.

https://www.berlin.de/ba-lichtenberg/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/ka020.asp

 

Herr Rossmann: Fließt das Geld, was als Ersatzleistung eingenommen wird, auch wieder in die Anpflanzung von Bäumen?

Antwort: Ja, es kann aber auch z. B. für den Erwerb von Biotopflächen ausgegeben werden.

 

Herr Fischer: Wer kontrolliert die Bäume auf Supermarktparkplätzen?

Antwort: Für die Kontrolle ist der Eigentümer verantwortlich, die Vorgaben macht das BA.

 

Frau Klara: Wann werden die für die Turnhalle gefällten Bäume in der Liebenwalder Straße nachgepflanzt?

Antwort: Die Nachpflanzungen kommen nach Beendigung der Baummaßnahme, die Kosten dafür sind in den Baukosten enthalten.

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Baumfällungen (79 KB)      
 
 

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