Auszug - Bebauungsplan XVII-4 (Beratung zum weiteren Vorgehen)  

 
 
24. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz
TOP: Ö 7
Gremium: Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 27.09.2018 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 22:06 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Lichtenberg, Raum 100 (barrierefrei)
Ort: Möllendorffstraße 6, 10367 Berlin
 
Wortprotokoll

Prof. Hofmann führt noch einmal die beiden Drucksachen DS/0957/VIII und DS/0913/VIII als Bezugspunkte der Diskussion aus. Hier werde derzeit nur über die Vorlage zur Kenntnisnahme diskutiert, der zur Information der aktuellen Entwurf beigefügt ist. Eine Abstimmung zum Bebauungsplan stehe heute nicht an. Herr Güttler-Lindemann ordnet die aktuelle Planung praktisch ein. Aktuell wurde die erneute eingeschränkte Beteiligung ausgewertet. Nunmehr wurde es zur Rechtsprüfung an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung abgegeben. Der Beschluss könne erst nach der Rechtsprüfung in der BVV stattfinden. Gegenstand soll die Bebauung als Zugang vom Ostkreuz direkt sein. An der Kynaststraße realisiert die HOWOGE 176 Wohneinheiten davon 78 für 7,50 € gefördert. Nördlich davon soll das Wasserhaus in der Blockrandbebauung mit Büro entstehen. Davon östlich wird die Grünfläche erstellt und (vertraglich gesichert) gepflegt. Unmittelbar am Ostkreuz soll ein Hotel entstehen. Östlich davon wiederum etwa 200 Wohnungen. Es handelt sich um einen Entwicklungsbereich der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Die Kaufverträge sind bereits abgeschlossen. Zuflüsse aus den Verträgen sollen u.a. für die Schule an der Hauptstraße 9 eingesetzt werden.

 

Herr Pagel beschäftigt sich seit mehr als sieben Jahren mit dem Thema. Schon zu Beginn habe es große Kritik gegeben. Kritisch sei die Erschließungsstraße wodurch Grün verloren gehe, ebenso die Zufahrten, welche das Gebiet für Schall öffneten. Das Landschaftsbild werde hierdurch zerstört, es solle eine Abterrassierung zum See hin geben und die bislang fehlende soziale Infrastruktur Berücksichtigung finden. Insbesondere die Schulinfrastruktur sei nicht planungsrechtlich gesichert. Er plädiere für eine andere Gestaltung.

 

Herr Pohle möchte die Kritik fortsetzen. Die Summe der Geschossflächen des Mischgebiets MI 4 sei bei der Berechnung der Einwohnerzahl falsch angesetzt. Er sieht nicht, dass die Änderung der Einwohnerzahl eine rein redaktionelle Änderung ist. Bislang sei auch noch nicht klar, wann der Baubeginn bei der Schule an der Hauptstraße 9 sei. Das Verkehrsgutachten sei veraltet, da bereits 2011 erstellt. Herr Pohle plädiert dafür die MI 4 Fläche als urbanes Gebiet auszuweisen und weist auf eine gliche Normenkontrollklage hin.

Herr Prof. Hofmann fragt nach, aus welcher Richtung eine Normenkontrollklage zu erwarten sei. Herr Pohle sieht hier Potential seitens der vom Bebauungsplan Betroffenen.

 

Herr Güttler-Lindemann antwortet, dass die Erschließung notwendig sei. Es handelt sich derzeit auch schon um versiegelte Flächen. Die benannten einschränkenden Maßnahmen sollen natürlich die Bewohner schützen und Wohnen ermöglichen. Ein städtebaulicher Vertrag kann aufgrund des Entwicklungsgebietes nicht abgeschlossen werden. Die Thematik sei aber bereits im Fokus des Bezirksamtes. Weitere soziale Bedarfe sollen an der Hauptstraße 8 abgedeckt werden. Einer Normenkontrollklage könne sich das BA stellen, da vorab eine Rechtsprüfung durch die Fachjuristen der Senatsverwaltung stattfand.

Herr Hönicke fragt nach den Kitaplätzen. Ein zweiter Kitabau soll verfolgt werden. Dazu kommt ein weiterer Bau an der Hauptstraße 8.

 

Frau Krause zitiert aus einem Buch der SenStadt und fragt, warum die angesiedelte Kultur vertrieben werde. Zudem fragt sie die Linke zu ihrer Position. Prof. Hofmann verweist darauf, dass die Fraktion DIE LINKE nicht Eigentümer der Grundstücke ist. Herr Leonhardt ergänzt die grundsätzliche Haltung der Fraktion die Linke in der bezirklichen Politik. Er stellt dar, dass es über die mögliche Bebauung in seiner Fraktion unterschiedliche Positionen gibt, er aber deutlich für das Vorhaben spreche.

 

Herr Hönicke führt aus, dass die Landesregierung eine gemeinsame Position zu Abwicklungen der alten Regierung gefunden habe, die diese bestätigt. Frau Töne von der Interessengruppe Rummelsburger Bucht betont, dass das anzusiedelnde Aquarium auch einen Beitrag zu Kultur und Bildung leiste.

Ein Gast verweist auf die lange Dauer des Bebauungsplanes. Er fragt nach der Nutzung des Gebietes, die nicht dem Gemeinwohl zugeführt werde. Der Ablauf der Vergabe der Grundstücke sei kritikwürdig. Prof. Hofmann verweist auf die Zuständigkeit des Abgeordnetenhauses, an das man sich wenden könne. Ein Gast sammelt derweil Unterschriften für einen Anwohnerantrag, der sich gegen die Bebauung wenden soll. Herr Bosse gibt bekannt, dass der Antrag auf Einwohnerantrag dem Bezirksamt zur Rechtsprüfung übergeben wurde. Das Verfahren könne jedoch nicht in die Grundstücksgeschäfte eingreifen.

 

Frau Abgeordnete Klein ist Mitglied im Unterausschuss Vermögen. Die Kaufverträge bekommen ihre Rechtsgültigkeit erst mit dem Beschluss des Bebauungsplanes. Die Kaufverträge könnten ihrer Ansicht nach abgewickelt werden. Hierzu müsse jedoch ein guter Grund vorliegen. Sie kritisiert die Verzögerung bei der Schulentwicklung.

 

Herr Hönicke freut sich über die Anwesenheit so vieler Betroffenheit. Er kritisiert die Art der Debatte und ruft zur Ordnung. Die Zuständigkeitsschieberei sei nicht vertrauensfördernd. Er betont, dass die Situation der sozialen Infrastruktur kritisch betrachtet werden müsse.

Eine Anwohnerin der Viktoriastadt befürchtet, dass durch die neue Bebauung hohe neue Menschenströme in das Gebiet kommen. Sie kritisiert, dass das Aquarium nicht notwendig sei und befürchtet dort Leerstand.

 

Prof. Hofmann schlägt zum Ende der Debatte eine öffentliche Diskussionsveranstaltung vor. Herr Güttler-Lindemann will dies im Einvernehmen mit der SenStadt, die dort auch sprechen solle, prüfen. Herr Bosse bittet auch die Vertreter des Abgeordnetenhauses einzuladen.

 

 
 

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