Auszug - Verbindliche Freistellungsregelung beim Ehrenamt in der Jugendarbeit schaffen  

 
 
21. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin
TOP: Ö 15.4
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Datum: Do, 30.08.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Max-Taut-Aula
Ort: Fischerstraße 36, 10317 Berlin
DS/0677/VIII Verbindliche Freistellungsregelung beim Ehrenamt in der Jugendarbeit schaffen
   
 
Status:öffentlichAktenzeichen:Abb. in Zwb. umgewandelt
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Zwb.)
 
Wortprotokoll
Beschluss

Der Ausschuss für Haushalt und Personal verzichtete auf eine Begründung seiner Beschlussempfehlung.

 

Im Rahmen der Aussprache äußerten sich

 

  • Frau Starke-Kleese (Fraktion der AfD) und
  • Herr Füllgraff (Fraktion DIE LINKE.).

 

Der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Personal, den Antrag zur Beschlussfassung der Fraktion DIE LINKE. anzunehmen, wurde mit 24 Ja-Stimmen gegen 8 Nein-Stimmen mehrheitlich zugestimmt.


Beschluss:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich beim Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass eine verbindliche Freistellungsregelung für die Ausübung eines Ehrenamtes in der Jugendarbeit nach §11 KJHG gesetzlich festgeschrieben wird. Hier soll der Senat auch ersucht werden zu prüfen, ob Verdienstausfälle für Arbeitgeber*innen aus Landesmitteln erstattet werden können.

 

 
 

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