Auszug - Verbindliche Freistellungsregelung beim Ehrenamt in der Jugendarbeit schaffen
Der Ausschuss für Haushalt und Personal verzichtete auf eine Begründung seiner Beschlussempfehlung.
Im Rahmen der Aussprache äußerten sich
Der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Personal, den Antrag zur Beschlussfassung der Fraktion DIE LINKE. anzunehmen, wurde mit 24 Ja-Stimmen gegen 8 Nein-Stimmen mehrheitlich zugestimmt. Beschluss:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich beim Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass eine verbindliche Freistellungsregelung für die Ausübung eines Ehrenamtes in der Jugendarbeit nach §11 KJHG gesetzlich festgeschrieben wird. Hier soll der Senat auch ersucht werden zu prüfen, ob Verdienstausfälle für Arbeitgeber*innen aus Landesmitteln erstattet werden können.
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