Auszug - Sonstiges  

 
 
20. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ältestenrates
TOP: Ö 3
Gremium: Ältestenrat Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 20.06.2018 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 19:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Lichtenberg, Raum 13 a (barrierefrei)
Ort: Möllendorffstraße 6, 10367 Berlin
 
Wortprotokoll

Herr Drewes (Fraktion der AfD) schlägt vor, die künftigen Sitzungen des Ältestenrates jeweils auf den Dienstag vorzuziehen. Er begründet dies damit, dass angesichts der zunehmenden Zahl von Dringlichkeiten und Mündlichen Anfragen zu wenig Zeit bis zur Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung verbleibe, um diese Drucksachen inhaltlich zu prüfen.

 

Der Vorsteher erläutert, dass unabhängig vom Sitzungstag des Ältestenrates nach der Geschäftsordnung möglich sei, Dringlichkeiten bis zum Beginn der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung einzubringen und es damit nicht zu verhindern sei, dass sich die Bezirksverordneten kurzfristig damit befassen müssen. Er schlägt vor, das Theme in den Fraktionen zu besprechen und in der nächsten Sitzung des Ältestenrates noch einmal aufzugreifen.

 

Frau Zimmer (Fraktion DIE LINKE.) gibt zu bedenken, dass es bei einer Vorziehung des Ältestenrates auf den Dienstag zu Problemen bei der technischen Umsetzung der Vorbereitungen der Ältestenratssitzungen (z. B. Vorschlag zur Liste der Drucksachen ohne Aussprache) geben könnte, da die Ergebnisse der am Abend zuvor stattfindenden Fraktionssitzungen mitunter erst am Dienstagnachmittag das BVV-Büro erreichen.

 

Ebenfalls gegen den Vorschlag von Herrn Drewes (Fraktion der AfD) sprechen sich Herr Pohle und Frau Ehlers (beide BVO Bündnis 90/Die Grünen sowie Herr Hoffmann (Fraktion der CDU) aus.

 

 

Herr Hoffmann (Fraktion der CDU) berichtet zu einer Debatte im Ausschuss für Eingaben/Beschwerden und Geschäftsordnung zur Auslegung des § 17 Abs. 4 der Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung:

 

„Zusätzlich aufgenommene Tagesordnungspunkte dürfen in derselben Sitzung nur im Einvernehmen aller anwesenden Ausschussmitglieder zu einer Beschlussempfehlung führen.

 

Anlass war eine in einem anderen Ausschuss spontan nach einer Aussprache über ein im Rahmen der Tagesordnung behandelten Thema mehrheitlich beschlossenen Beschlussempfehlung an die BVV, die nach Hinweis auf § 17 Abs. 4 GO BVV zurückgestellt und nicht zur BVV eingebracht wurde.

 

Der Ausschuss für Eingaben/Beschwerden und Geschäftsordnung kam nach seiner Beratung zu dem Ergebnis, dass im Rahmen einer Ausschusssitzung nur einvernehmliche Beschlussempfehlungen zu außerhalb der Tagesordnung besprochenen Angelegenheiten beschlossen und zur Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung eingereicht werden können. Liegt Einvernehmen nicht vor, so ist das Thema in der nächsten Sitzung des Ausschusses wieder aufzugreifen.

 

Herr Hoffmann (Fraktion der CDU) wird das Ergebnis der Beratung des Ausschusses für Eingaben/Beschwerden und Geschäftsordnung den Ausschussvorsitzenden schriftlich mitteilen.

 

Der Vorsteher insistiert, dass diese Auslegung des § 17 Abs. 4 GO BVV aus seiner Sicht das Antragsrecht des Ausschusses beschneiden würde und eine Änderung der Geschäftsordnung notwendig sei.

 

In der weiteren Aussprache hierzu äußern sich:

 

  • Frau Ehlers (BVO Bündnis 90/Die Grünen),
  • Frau Zimmer (Fraktion DIE LINKE.) und
  • Herr Hoffmann (Fraktion der CDU), der nochmals bekräftigt, dass die Ausschüsse durch ihn entsprechend informiert werden.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

Die Sitzung wird geschlossen.

 

 

 

 

 

 

Rainer Bosse

(Vorsteher)

 

 
 

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